Der Rundfunkbeitrag, früher als GEZ-Gebühr bekannt, wirft bei Zugezogenen viele Fragen auf. Er wird unabhängig davon erhoben, ob Sie einen Fernseher oder ein Radio besitzen oder Programme nutzen.
Der Grundsatz: eine Wohnung, ein Beitrag
Der Beitrag wird pro Wohnung erhoben, nicht pro Person. Er beträgt 18,36 € im Monat. Leben mehrere Personen in einer Wohnung oder Wohngemeinschaft, muss nur eine Person zahlen.
Wie der Beitragsservice neue Bewohner erfährt
Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice erhält Daten von den Meldebehörden. Nach Ihrer Anmeldung bekommen Sie in der Regel nach einigen Wochen ein Schreiben mit der Aufforderung, sich anzumelden.
Anmeldung online
Sie müssen nicht auf ein Schreiben warten. Füllen Sie auf rundfunkbeitrag.de das Formular „Wohnung anmelden“ aus. Wählen Sie den Zahlungsrhythmus (vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich) und die Zahlungsart: SEPA-Lastschrift oder Überweisung.
Befreiung und Ermäßigung
Befreien lassen können sich zum Beispiel Empfänger von Bürgergeld oder Grundsicherung sowie BAföG-Empfänger, die nicht bei den Eltern wohnen. Menschen mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis zahlen einen auf ein Drittel ermäßigten Beitrag. Der Studierendenstatus allein führt zu keiner Ermäßigung; die Befreiung muss beantragt werden.
Was Sie prüfen sollten
- Bei Mitbewohnern nachfragen, ob für Ihre Adresse bereits jemand zahlt.
- Die Wohnung im ersten Monat nach der Anmeldung auf rundfunkbeitrag.de anmelden.
- Die neunstellige Beitragsnummer für alle weiteren Anliegen aufbewahren.
- Die Wohnung beim endgültigen Wegzug aus Deutschland abmelden, damit keine Abbuchungen mehr erfolgen.
Beispielsituation
Beim Einzug in eine Dreier-WG gibt ein neuer Mitbewohner die Beitragsnummer der Mitbewohnerin an, die bereits zahlt, und muss selbst keinen Beitrag entrichten.
Der nächste Schritt
Wer Schreiben des Beitragsservice ignoriert, riskiert Vollstreckungsmaßnahmen bis hin zur Kontopfändung; melden Sie die Wohnung direkt nach dem Einzug an.
Offizielle Informationen zum Thema
- ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice: Anmeldung und Zahlung
- § 17 BMG: Anmeldung nach dem Einzug
- Make it in Germany: Wohnen und Anmeldung
Checklisten und Beispiele sind organisatorische Empfehlungen. Die Anforderungen hängen vom Verfahren, von der Stadt und von Ihrer Situation ab; gleichen Sie sie vor dem Handeln mit der zuständigen Stelle ab. Rechts- und Steuerfragen besprechen Sie bitte mit einer dazu befugten Fachperson.
Dieser Artikel wurde mithilfe von KI erstellt. Das Beispiel veranschaulicht die Vorgehensweise und beschreibt keinen Kundenfall.