Die jährliche Nebenkostenabrechnung sorgt oft für einen Schreck, wenn eine hohe Nachzahlung fällig wird. Nach Angaben von Mieterverbänden enthält ein großer Teil der Abrechnungen sachliche oder rechtliche Fehler.

Die strenge Abrechnungsfrist von zwölf Monaten

Nach § 556 Abs. 3 BGB muss der Vermieter die Abrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen. Die Abrechnung für 2024 muss Ihnen also bis zum 31. Dezember 2025 zugehen. Kommt sie zu spät, kann der Vermieter in der Regel keine Nachzahlung mehr verlangen, es sei denn, er hat die Verspätung nicht zu vertreten.

Was nicht umgelegt werden darf

Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) legt fest, welche Kosten umgelegt werden dürfen. Nicht auf Mieter umgelegt werden dürfen unter anderem Kosten für Instandhaltung und Reparaturen, Verwaltungskosten, Bankgebühren und Rechtskosten.

Den Verteilerschlüssel prüfen

Heiz- und Warmwasserkosten müssen zu 50 bis 70 % nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet werden, der Rest nach Fläche. Die übrigen Kosten (Müllabfuhr, Treppenhausreinigung, Aufzug) werden in der Regel nach Wohnfläche verteilt, sofern der Vertrag keinen anderen Schlüssel vorsieht.

Das Recht auf Belegeinsicht

Sie dürfen alle Rechnungen von Versorgern, Dienstleistern und Versicherungen einsehen, auf denen die Abrechnung beruht. Bis Ihnen die Belege zugänglich gemacht werden, dürfen Sie eine Nachzahlung zurückhalten.

Was Sie prüfen sollten

  • Das Zugangsdatum prüfen: Ist die Frist von zwölf Monaten nach § 556 BGB abgelaufen?
  • Prüfen, ob unzulässige Kosten für Reparaturen und Verwaltung enthalten sind.
  • Anfangs- und Endstände der Heiz- und Wasserzähler mit Ihren eigenen Notizen abgleichen.
  • Bei unerklärlichen Sprüngen Kopien der Originalrechnungen verlangen.

Beispielsituation

Ein Mieter findet in der Abrechnung Kosten für eine Dachreparatur über 450 €, legt mit Verweis auf die BetrKV begründet Widerspruch ein und senkt die Nachzahlung auf null.

Der nächste Schritt

Zahlen Sie eine zweifelhafte Abrechnung nicht automatisch; Sie haben zwölf Monate nach Zugang Zeit für begründete Einwendungen.

Offizielle Informationen zum Thema

Checklisten und Beispiele sind organisatorische Empfehlungen. Die Anforderungen hängen vom Verfahren, von der Stadt und von Ihrer Situation ab; gleichen Sie sie vor dem Handeln mit der zuständigen Stelle ab. Rechts- und Steuerfragen besprechen Sie bitte mit einer dazu befugten Fachperson.

Dieser Artikel wurde mithilfe von KI erstellt. Das Beispiel veranschaulicht die Vorgehensweise und beschreibt keinen Kundenfall.