Der Familiennachzug (§§ 27–32 AufenthG) ermöglicht Ehepartnern und Kindern einer Person, die rechtmäßig in Deutschland lebt, eine Aufenthaltserlaubnis für das Zusammenleben. Das Verfahren verlangt belastbare Nachweise über Einkommen und Wohnraum.

Deutschkenntnisse für Ehepartner

In der Regel muss der nachziehende Ehepartner einfache Deutschkenntnisse (A1, etwa „Start Deutsch 1“) einer anerkannten Prüfstelle wie Goethe-Institut, telc oder ÖSD nachweisen. Ausnahmen gelten unter anderem für Ehepartner von Inhabern einer Blauen Karte, von Forschenden und anderen Fachkräften sowie für Staatsangehörige bestimmter Länder.

Ausreichender Wohnraum für jedes Familienmitglied

Die Familie muss über ausreichenden Wohnraum verfügen. Viele Ausländerbehörden orientieren sich an etwa 12 m² Wohnfläche für jede Person ab sechs Jahren und 10 m² für Kinder unter sechs Jahren, ohne Nebenräume. Die genauen Maßstäbe hängen vom Bundesland und der Behörde ab.

Gesicherter Lebensunterhalt

Die bereits in Deutschland lebende Person muss nachweisen, dass das Familieneinkommen den Bedarf ohne staatliche Sozialleistungen deckt. Das Nettoeinkommen nach Abzug der Warmmiete muss über dem gesetzlich festgelegten Bedarf für jeden Erwachsenen und jedes Kind liegen.

Antrag und Prüfung der Urkunden

Der Antrag wird bei der deutschen Auslandsvertretung am Wohnort der Familie gestellt. Heirats- und Geburtsurkunden brauchen je nach Ausstellungsstaat eine Apostille oder Legalisation sowie eine Übersetzung durch eine vereidigte Übersetzerin oder einen vereidigten Übersetzer. In manchen Staaten veranlasst die Behörde zusätzlich eine Urkundenüberprüfung.

Was Sie prüfen sollten

  • Das A1-Zertifikat vor der Antragstellung erwerben.
  • Einen gültigen Mietvertrag mit genauer Angabe der Wohnfläche vorlegen.
  • Gehaltsabrechnungen der Person in Deutschland für die letzten drei bis sechs Monate vorbereiten.
  • Heirats- und Geburtsurkunden mit Apostille oder Legalisation versehen lassen.

Beispielsituation

Eine dreiköpfige Familie mietet in Stuttgart eine Zweizimmerwohnung mit 58 m². Das Nettoeinkommen des Hauptverdieners beträgt 3.200 € und deckt die Anforderungen der Ausländerbehörde mit Reserve.

Der nächste Schritt

Bereiten Sie die Unterlagen der Familie parallel zu Ihrem eigenen Arbeitsvisum vor; ein gleichzeitiger Antrag beschleunigt den gemeinsamen Umzug.

Offizielle Informationen zum Thema

Checklisten und Beispiele sind organisatorische Empfehlungen. Die Anforderungen hängen vom Verfahren, von der Stadt und von Ihrer Situation ab; gleichen Sie sie vor dem Handeln mit der zuständigen Stelle ab. Rechts- und Steuerfragen besprechen Sie bitte mit einer dazu befugten Fachperson.

Dieser Artikel wurde mithilfe von KI erstellt. Das Beispiel veranschaulicht die Vorgehensweise und beschreibt keinen Kundenfall.