Bis Juni 2024 konnten qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland ein Visum zur Arbeitsplatzsuche nach § 20 AufenthG erhalten. Seit dem 1. Juni 2024 gilt für sie die Chancenkarte (§ 20a AufenthG); § 20 regelt weiterhin die Arbeitssuche nach einem Studium oder einer Ausbildung in Deutschland.

Fachkräfte aus dem Ausland: die Chancenkarte

Ist Ihr Hochschul- oder Berufsabschluss in Deutschland vollständig anerkannt, erhalten Sie die Chancenkarte ohne Punkte. Fehlt die Anerkennung noch, brauchen Sie eine staatlich anerkannte Qualifikation aus dem Herkunftsland und mindestens sechs Punkte. Die Karte wird für bis zu ein Jahr erteilt.

Absolventen deutscher Hochschulen und Ausbildungen: § 20 AufenthG

Nach einem Studium an einer deutschen Hochschule ist eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche für bis zu 18 Monate möglich, nach einer Berufsausbildung in Deutschland für bis zu 12 Monate. Sie beantragen sie bei der Ausländerbehörde, bevor Ihr aktueller Aufenthaltstitel abläuft.

Finanzierungsnachweis

Für die Chancenkarte müssen Sie Ihren Lebensunterhalt nachweisen: 2026 sind das 1.091 € pro Monat, also 13.092 € für ein Jahr. Geeignet sind ein Sperrkonto, eine Verpflichtungserklärung oder ein Angebot für eine Nebenbeschäftigung. Die Beträge für andere Aufenthaltstitel klären Sie bei der Auslandsvertretung oder der Ausländerbehörde.

Arbeiten während der Suche und Wechsel in einen Arbeitstitel

Mit der Chancenkarte dürfen Sie bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten und bei jedem möglichen Arbeitgeber eine Probebeschäftigung von bis zu zwei Wochen ausüben. Nach der Unterschrift unter einen Arbeitsvertrag beantragen Sie die Blaue Karte oder eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung bei der Ausländerbehörde, ohne Deutschland verlassen zu müssen.

Was Sie prüfen sollten

  • Klären, welcher Aufenthaltstitel für Sie passt: Chancenkarte oder § 20 nach einem Abschluss in Deutschland.
  • Die Anerkennung Ihres Abschlusses in anabin oder über die ZAB prüfen.
  • Den Finanzierungsnachweis für die gesamte Suchzeit vorbereiten.
  • Vor der Einreise eine Liste von Zielunternehmen und Stellen erstellen.

Beispielsituation

Ein Absolvent einer technischen Hochschule aus dem Ausland mit anerkanntem Abschluss erhält die Chancenkarte ohne Punkte, führt in Frankfurt Vorstellungsgespräche vor Ort, unterschreibt im vierten Monat einen Arbeitsvertrag und beantragt die Blaue Karte.

Der nächste Schritt

Vorstellungsgespräche vor Ort erhöhen oft die Chancen auf ein Angebot; wählen Sie vorab den richtigen Aufenthaltstitel und bereiten Sie den Finanzierungsnachweis vor.

Offizielle Informationen zum Thema

Checklisten und Beispiele sind organisatorische Empfehlungen. Die Anforderungen hängen vom Verfahren, von der Stadt und von Ihrer Situation ab; gleichen Sie sie vor dem Handeln mit der zuständigen Stelle ab. Rechts- und Steuerfragen besprechen Sie bitte mit einer dazu befugten Fachperson.

Dieser Artikel wurde mithilfe von KI erstellt. Das Beispiel veranschaulicht die Vorgehensweise und beschreibt keinen Kundenfall.