Der Status als Freiberufler bringt in Deutschland steuerliche und organisatorische Vorteile gegenüber Gewerbetreibenden. Über die Einordnung entscheidet aber das Finanzamt.

Die wichtigsten Vorteile für Freiberufler

Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden und zahlen keine Gewerbesteuer. Sie brauchen keine doppelte Buchführung; eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) genügt. Kleine Gewerbetreibende können die EÜR ebenfalls nutzen, solange sie bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen nicht überschreiten. Außerdem sind Freiberufler nicht Mitglied der IHK.

Die freien Berufe nach § 18 EStG

Das Einkommensteuergesetz nennt Katalogberufe (etwa Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure, Journalisten, Übersetzer) und ähnliche Berufe. Entscheidend ist eine persönlich erbrachte, hoch qualifizierte geistige, wissenschaftliche oder künstlerische Leistung ohne gewerblichen Handel.

Strittige Bereiche: Softwareentwicklung, Webdesign und Marketing

Softwareentwickler gelten als Freiberufler, wenn ihre Arbeit ingenieurähnlich ist (Entwurf von Architektur, komplexe Algorithmen). Ein passender Abschluss hilft, doch nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) lassen sich auch vergleichbare, selbst erworbene Kenntnisse nachweisen. Installiert jemand vor allem fertige CMS-Vorlagen, richtet Hosting ein oder verkauft Software im Abo, ordnet das Finanzamt die Tätigkeit meist als Gewerbe ein.

Risiken gemischter Tätigkeit

Verkauft eine Freiberuflerin nebenbei Waren oder Lizenzen, droht die sogenannte Abfärbung: Das Finanzamt kann die gesamten Einkünfte als gewerblich behandeln. Nach der Rechtsprechung des BFH führt ein geringer gewerblicher Anteil (höchstens 3 % des Umsatzes und nicht mehr als 24.500 € im Jahr) nicht zur Abfärbung. Bei einem größeren Anteil empfehlen Steuerberater oft, den Handel in ein eigenes Unternehmen mit eigener Buchführung auszulagern.

Was Sie prüfen sollten

  • Prüfen, ob Sie einen passenden Abschluss oder vergleichbare Kenntnisse nachweisen können.
  • Den Anteil kreativer oder ingenieurähnlicher Arbeit in Ihren Aufträgen einschätzen.
  • Den Weiterverkauf fertiger Waren und Geräte aus den freiberuflichen Leistungen heraushalten.
  • Die Beschreibung der Tätigkeit vor dem Fragebogen mit der Steuerberatung abstimmen.

Beispielsituation

Eine Interface-Designerin ist für UX/UI-Konzepte freiberuflich tätig, meldet aber für den Verkauf bedruckter Merchandise-Artikel ein eigenes Gewerbe an und behält so die Vorteile für ihre Haupteinnahmen.

Der nächste Schritt

Über den Status entscheidet das Finanzamt anhand der tatsächlichen Verträge und Qualifikationen; im Zweifel ist eine schriftliche Auskunft sicherer.

Offizielle Informationen zum Thema

Checklisten und Beispiele sind organisatorische Empfehlungen. Die Anforderungen hängen vom Verfahren, von der Stadt und von Ihrer Situation ab; gleichen Sie sie vor dem Handeln mit der zuständigen Stelle ab. Rechts- und Steuerfragen besprechen Sie bitte mit einer dazu befugten Fachperson.

Dieser Artikel wurde mithilfe von KI erstellt. Das Beispiel veranschaulicht die Vorgehensweise und beschreibt keinen Kundenfall.