Die Aufenthaltserlaubnis für eine freiberufliche Tätigkeit nach § 21 Abs. 5 AufenthG ist ein beliebter Weg für Designerinnen, Journalisten, Übersetzerinnen, Architekten und IT-Beraterinnen, besonders in Berlin.
Voraussetzungen für Freiberufler
Anders als bei einem Gewerbe müssen Freiberufler kein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse der Region nachweisen und niemanden einstellen. Entscheidend sind eine hohe fachliche Qualifikation, die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts und eine reale Nachfrage nach Ihren Leistungen bei Kundinnen und Kunden in Deutschland.
Absichtserklärungen von Auftraggebern
Zentrales Dokument sind zwei oder drei Absichtserklärungen (Letters of Intent) von Unternehmen in Deutschland. Darin bestätigt der Auftraggeber die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit ungefährem Umfang und Stundensatz.
Finanzplan und Lebenshaltungskosten
Sie legen eine realistische Ertragsvorschau für die ersten drei Jahre vor. Die Einnahmen aus der freiberuflichen Tätigkeit sollen Miete, Krankenversicherung und laufende Lebenshaltungskosten mit Reserve decken.
Altersvorsorge ab 45 Jahren
Sind Sie bei Antragstellung 45 Jahre oder älter, müssen Sie eine angemessene Altersversorgung nachweisen: Rentenanwartschaften, Immobilien, Rentenversicherungen oder Vermögen. Die Richtwerte werden jährlich angepasst; klären Sie sie bei der Ausländerbehörde.
Was Sie prüfen sollten
- Mindestens zwei bis drei ausführliche Absichtserklärungen deutscher Auftraggeber auf Firmenpapier einholen.
- Ein professionelles Portfolio mit Projekten und Abschlüssen zusammenstellen.
- Eine Ertragsvorschau für drei Jahre einschließlich der Beiträge zur Kranken- und Altersvorsorge erstellen.
- Vor dem Termin bei der Ausländerbehörde eine Wohnung mit Möglichkeit zur Anmeldung mieten.
Beispielsituation
Eine UI/UX-Designerin legt drei Absichtserklärungen Berliner Start-ups über insgesamt 60 Stunden im Monat zu 70 € pro Stunde vor und erhält beim Berliner Landesamt für Einwanderung eine Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre.
Der nächste Schritt
Verträge und Absichtserklärungen aus Deutschland sind entscheidend; ohne Auftraggeber vor Ort lässt sich die wirtschaftliche Grundlage kaum nachweisen.
Offizielle Informationen zum Thema
- Make it in Germany: Gewerbe und freie Berufe
- Make it in Germany: Unternehmensgründung
- Make it in Germany: Erste Schritte nach der Ankunft
Checklisten und Beispiele sind organisatorische Empfehlungen. Die Anforderungen hängen vom Verfahren, von der Stadt und von Ihrer Situation ab; gleichen Sie sie vor dem Handeln mit der zuständigen Stelle ab. Rechts- und Steuerfragen besprechen Sie bitte mit einer dazu befugten Fachperson.
Dieser Artikel wurde mithilfe von KI erstellt. Das Beispiel veranschaulicht die Vorgehensweise und beschreibt keinen Kundenfall.