Das Einzelunternehmen ist die häufigste und einfachste Rechtsform für kleine Unternehmen in Deutschland. Es braucht weder Stammkapital noch Notar oder aufwendige Gesellschaftsverfahren.

Wesen und Voraussetzungen des Einzelunternehmens

Ein Einzelunternehmen wird von einer einzelnen natürlichen Person betrieben. Sie tritt unter ihrem eigenen Namen auf, gegebenenfalls mit einer Geschäftsbezeichnung, und gründet keine eigene juristische Person. Die wichtigste rechtliche Folge ist die unbeschränkte persönliche Haftung mit dem gesamten heutigen und künftigen Vermögen.

Anmeldung an einem Tag

Der Start besteht aus zwei Pflichtschritten: der Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde und danach dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in ELSTER. Gehört die Tätigkeit nicht zu den freien Berufen, wird die Gewerbeanmeldung meist am selben Tag oder online innerhalb weniger Tage bestätigt.

Buchführung und vereinfachte Gewinnermittlung

Einzelkaufleute mit einem Jahresumsatz von höchstens 800.000 € und einem Gewinn von höchstens 80.000 € sind von der doppelten Buchführung und der Bilanzierung befreit. Ihnen genügt die jährliche Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) mit der persönlichen Einkommensteuererklärung.

Wann eine Eintragung ins Handelsregister (e. K.) nötig ist

Erfordert das Geschäft einen kaufmännisch eingerichteten Betrieb (mehrere Beschäftigte, Lager, hohe Umsätze), wird das Unternehmen zum eingetragenen Kaufmann (e. K.). Die Anmeldung zum Handelsregister (Abteilung A) läuft über einen Notar und stärkt das Vertrauen von Großhändlern.

Was Sie prüfen sollten

  • Die beruflichen Risiken für Ihr Privatvermögen einschätzen.
  • Vor den ersten Aufträgen eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen.
  • Ein eigenes Geschäftskonto eröffnen, um private und betriebliche Finanzen klar zu trennen.
  • Auf den Brief der IHK achten: Die Mitgliedschaft entsteht automatisch mit der Gewerbeanmeldung.

Beispielsituation

Ein Computertechniker meldet sein Einzelunternehmen gegen eine geringe Gebühr beim Bezirksamt in Hamburg an, eröffnet ein Geschäftskonto bei einer Onlinebank und startet ohne Notartermin.

Der nächste Schritt

Das Einzelunternehmen eignet sich für einen schnellen Start von Dienstleistungen mit geringem finanziellem Risiko; beim Wachstum kann es in eine UG oder GmbH überführt werden.

Offizielle Informationen zum Thema

Checklisten und Beispiele sind organisatorische Empfehlungen. Die Anforderungen hängen vom Verfahren, von der Stadt und von Ihrer Situation ab; gleichen Sie sie vor dem Handeln mit der zuständigen Stelle ab. Rechts- und Steuerfragen besprechen Sie bitte mit einer dazu befugten Fachperson.

Dieser Artikel wurde mithilfe von KI erstellt. Das Beispiel veranschaulicht die Vorgehensweise und beschreibt keinen Kundenfall.