Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format (E-Rechnung) empfangen können; ab 2027 und 2028 endet schrittweise die Ausstellung von Papier- und einfachen PDF-Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen.
Warum ein normales PDF keine E-Rechnung ist
Nach den Regeln des Wachstumschancengesetzes ist eine E-Rechnung nur ein Dokument, das in einem strukturierten elektronischen Format nach der europäischen Norm EN 16931 erstellt, übermittelt und empfangen wird. Ein per E-Mail versandtes PDF gilt als sonstige Rechnung und ist nur in der Übergangszeit zulässig.
Die Formate: reines XML (XRechnung) und hybrides ZUGFeRD
In Deutschland gibt es zwei Hauptstandards: XRechnung (reines XML, Pflicht bei Rechnungen an öffentliche Auftraggeber) und ZUGFeRD (hybrides PDF/A-3 mit lesbarer Ansicht und eingebettetem XML für die automatische Verarbeitung). Für B2B eignen sich ZUGFeRD 2.x oder XRechnung; bei ZUGFeRD erfüllen die Profile ab BASIC die Anforderungen, MINIMUM und BASIC WL dagegen nicht.
Der Zeitplan der Übergangsphase 2025 bis 2028
2025 und 2026 sind Papier- und PDF-Rechnungen noch zulässig (PDF mit Zustimmung der Empfänger). Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 € E-Rechnungen ausstellen; die übrigen dürfen noch ein Jahr die bisherigen Formate nutzen. Ab dem 1. Januar 2028 gilt die Pflicht für alle; bisherige EDI-Verfahren bleiben nur zulässig, wenn sich daraus die Daten nach EN 16931 gewinnen lassen. Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Kleinunternehmer sind von der Ausstellungspflicht ausgenommen.
IT und Buchhaltungssoftware vorbereiten
Prüfen Sie, ob Ihre Buchhaltungssoftware (sevdesk, Lexware Office, DATEV, SAP) XML-Formate erzeugen und prüfen kann. Empfehlenswert sind ein eigenes Postfach für eingehende Rechnungen (etwa invoice@domain.de) und eine GoBD-konforme Archivierung mit unveränderbarer Aufbewahrung über acht bis zehn Jahre.
Was Sie prüfen sollten
- Prüfen, ob Ihre ERP- oder Buchhaltungssoftware ZUGFeRD oder XRechnung erzeugen kann.
- Einen eigenen Eingangskanal für E-Rechnungen mit automatischer Prüfung einrichten.
- Ein revisionssicheres Archiv für die langfristige Aufbewahrung der XML-Dateien einrichten.
- Wichtige Geschäftspartner über die Umstellung auf E-Rechnungen informieren.
Beispielsituation
Eine Agentur aktualisiert ihr Cloud-Rechnungsprogramm und erzeugt hybride ZUGFeRD-Rechnungen, sodass Firmenkunden die Rechnungspositionen ohne manuelle Eingabe importieren können.
Der nächste Schritt
Die E-Rechnung betrifft jedes in Deutschland registrierte Unternehmen; wer die Software rechtzeitig umstellt, vermeidet verzögerte Zahlungen von Firmenkunden.
Offizielle Informationen zum Thema
- Bundesfinanzministerium: Rechnungen, E-Rechnung und Steuern
- ELSTER: steuerliche Erfassung bei der Unternehmensgründung
Checklisten und Beispiele sind organisatorische Empfehlungen. Die Anforderungen hängen vom Verfahren, von der Stadt und von Ihrer Situation ab; gleichen Sie sie vor dem Handeln mit der zuständigen Stelle ab. Rechts- und Steuerfragen besprechen Sie bitte mit einer dazu befugten Fachperson.
Dieser Artikel wurde mithilfe von KI erstellt. Das Beispiel veranschaulicht die Vorgehensweise und beschreibt keinen Kundenfall.