Ein Hinweis wie „Mit der Nutzung der Website stimmen Sie Cookies zu“ ist in Deutschland unzulässig. Nach dem TDDDG (früher TTDSG) erfordert das Speichern und Auslesen von Informationen auf dem Endgerät eine vorherige informierte Einwilligung (Opt-in).

Technisch notwendige und optionale Cookies

Ohne Einwilligung (§ 25 Abs. 2 TDDDG) dürfen nur unbedingt erforderliche Elemente gesetzt werden: Sitzungscookies für den Warenkorb, Anmelde-Token, die Sprachauswahl und das Cookie, das die Banner-Einstellungen speichert. Alle Marketing-, Statistik- und Tracking-Skripte (GA4, Meta Pixel, Hotjar) erfordern ein freiwilliges Opt-in.

Anforderungen an das Banner: Ablehnen so leicht wie Zustimmen

Deutsche Gerichte und Aufsichtsbehörden wenden sich gegen manipulative Gestaltung (Dark Patterns). Die Ablehnung muss so einfach sein wie die Zustimmung: Ein Button „Ablehnen“ gehört auf die erste Ebene neben „Alle akzeptieren“ und darf daneben nicht untergehen. Die Ablehnung darf nicht in den Einstellungen versteckt werden, und Häkchen dürfen nicht vorausgewählt sein.

Einbindung über eine Consent-Management-Plattform (CMP)

Zur Einhaltung des Gesetzes nutzt man meist spezialisierte Plattformen (Usercentrics, Cookiebot, Borlabs Cookie für WordPress oder CookieYes). Die Plattform muss JavaScript-Tags bis zur Entscheidung blockieren und Nachweise der Einwilligung (Consent-Log) mit Version der Richtlinie und Zeitstempel speichern.

Google Consent Mode v2 und serverseitige Analyse

Für Websites mit Google Ads ist Google Consent Mode v2 wichtig. Er übergibt die Parameter ad_user_data und ad_personalization an die Werbedienste. Im erweiterten Modus werden bei einer Ablehnung trotzdem Anfragen ohne Cookies an Google gesendet; deutsche Aufsichtsbehörden sehen das kritisch. Sicherer ist der Basismodus, bei dem Google-Tags erst nach der Einwilligung geladen werden.

Was Sie prüfen sollten

  • Sicherstellen, dass „Ablehnen“ so leicht erreichbar ist wie „Akzeptieren“.
  • Analyse und Pixel bis zur ausdrücklichen Zustimmung blockieren.
  • Die Einwilligung jederzeit änderbar und widerrufbar machen.
  • Eine CMP mit Protokoll der Einwilligungen einführen.

Beispielsituation

Ein Onlineshop ersetzt den auffälligen grünen „Akzeptieren“-Button und den versteckten Ablehnungslink durch zwei gleichwertige Auswahlfelder und vermeidet so Beanstandungen der Verbraucherzentrale bei einer Prüfung nach dem TDDDG.

Der nächste Schritt

Ein rechtskonformes Banner blockiert Skripte technisch bis zur Entscheidung und bietet eine faire Oberfläche ohne Manipulation.

Offizielle Informationen zum Thema

Checklisten und Beispiele sind organisatorische Empfehlungen. Die Anforderungen hängen vom Verfahren, von der Stadt und von Ihrer Situation ab; gleichen Sie sie vor dem Handeln mit der zuständigen Stelle ab. Rechts- und Steuerfragen besprechen Sie bitte mit einer dazu befugten Fachperson.

Dieser Artikel wurde mithilfe von KI erstellt. Das Beispiel veranschaulicht die Vorgehensweise und beschreibt keinen Kundenfall.