Die Übergabe beim Auszug ist der letzte und wichtigste Schritt eines Mietverhältnisses. Ein von beiden Seiten unterschriebenes Wohnungsübergabeprotokoll ist im Streitfall ein starker Beweis für den Zustand der Wohnung.
Müssen Sie streichen? Forderungen prüfen
Eine Pflicht zum Streichen beim Auszug besteht nur bei einer wirksamen Klausel im Vertrag, etwa wenn die Wohnung renoviert übergeben wurde. Haben Sie die Wohnung in neutralen Farben erhalten und die Wände selbst kräftig gestrichen, müssen Sie sie in der Regel wieder in neutralen Farben zurückgeben.
Das Übergabeprotokoll
Das Protokoll hält die Zahl der zurückgegebenen Schlüssel (einschließlich Briefkasten- und Kellerschlüssel), die Zählerstände für Strom, Gas, Warm- und Kaltwasser sowie eine vollständige Liste festgestellter Mängel mit genauer Lage fest.
Wenn der Vermieter ungerechtfertigte Forderungen stellt
Unterschreiben Sie kein Protokoll mit Formulierungen, mit denen Sie die Kosten einer strittigen Reparatur anerkennen („Mieter erkennt Schaden an“). Sie können das Protokoll mit einem Vermerk unterschreiben, etwa „Unterschrift nur als Anwesenheitsbestätigung, Mängel bestritten“.
Gelegenheit zur Nachbesserung
Bevor der Vermieter Handwerker beauftragt und Kosten von der Kaution abzieht, muss er Ihnen in der Regel eine angemessene Frist (oft ein bis zwei Wochen) setzen, um berechtigte Mängel selbst zu beheben.
Was Sie prüfen sollten
- Vor der Übergabe gründlich putzen, besonders Bad und Fenster.
- Dübellöcher mit passender Spachtelmasse schließen.
- Jede Ecke der leeren Wohnung bei Tageslicht fotografieren, bevor der Vermieter kommt.
- Alle Zählerstände ins Protokoll eintragen und ein zweites Original verlangen.
Beispielsituation
Ein Mieter schließt die Dübellöcher, übergibt die Wohnung bei Tageslicht und lässt im Protokoll vermerken „Wohnung in sauberem, gepflegtem Zustand ohne Mängel übergeben“, was ihm hilft, seine Kaution von 1.800 € zurückzubekommen.
Der nächste Schritt
Das Übergabeprotokoll hält den Endzustand der Wohnung fest; unterschreiben Sie bei Zweifeln an den Forderungen keine Schuldanerkenntnis.
Offizielle Informationen zum Thema
- Deutscher Mieterbund: Rechte von Mieterinnen und Mietern
- § 551 BGB: Höhe und Zahlung der Mietkaution
- Verbraucherzentrale: Umzugscheckliste
Checklisten und Beispiele sind organisatorische Empfehlungen. Die Anforderungen hängen vom Verfahren, von der Stadt und von Ihrer Situation ab; gleichen Sie sie vor dem Handeln mit der zuständigen Stelle ab. Rechts- und Steuerfragen besprechen Sie bitte mit einer dazu befugten Fachperson.
Dieser Artikel wurde mithilfe von KI erstellt. Das Beispiel veranschaulicht die Vorgehensweise und beschreibt keinen Kundenfall.