Die Gewerbeanmeldung nach der Gewerbeordnung ist für jedes gewerbliche Unternehmen in Deutschland Pflicht. Sie informiert die Stadt über den Beginn der Tätigkeit und löst einen automatischen Datenaustausch mit anderen Stellen aus.
Wann und wo Sie das Gewerbe anmelden
Die Anmeldung erfolgt beim Gewerbeamt (oder Ordnungsamt) der Gemeinde, in der sich Ihr Büro oder Betriebssitz befindet. Sie muss gleichzeitig mit dem Beginn der Tätigkeit erfolgen. Kapitalgesellschaften (UG, GmbH) melden das Gewerbe meist nach der Eintragung ins Handelsregister an; beginnt die Tätigkeit früher, klären Sie das Vorgehen mit dem Gewerbeamt.
Die Tätigkeit so beschreiben, dass es keine Rückfragen gibt
Im Feld „Tätigkeit“ beschreiben Sie die geplanten Leistungen oder Waren klar und konkret. Zu weite Formulierungen wie „Handel mit Waren aller Art“ führen zu Rückfragen. Nennen Sie keine erlaubnispflichtigen Bereiche (Finanzvermittlung, Personenbeförderung, Handwerke der Handwerksrolle), wenn Sie die nötigen Erlaubnisse nicht haben.
Onlineanmeldung über die Portale der Länder
Die meisten Großstädte (Berlin, München, Hamburg, Frankfurt) ermöglichen die elektronische Gewerbeanmeldung über ihre Serviceportale. Dafür brauchen Sie ein BundID-Konto mit Onlineausweis (eID) oder eine Registrierung mit hochgeladener Passkopie.
Was nach dem Absenden geschieht
Nach Prüfung der Angaben und Zahlung der Gebühr (etwa 20 bis 60 €) erhalten Sie die Bestätigung der Gewerbeanmeldung, oft Gewerbeschein genannt. Die Daten gehen automatisch an Finanzamt, IHK und Berufsgenossenschaft, die Ihnen ihre eigenen Fragebögen schicken.
Was Sie prüfen sollten
- Prüfen, ob die Tätigkeit eine besondere Erlaubnis oder einen Meistertitel erfordert.
- Einen Mietvertrag für die Geschäftsadresse oder einen Nachweis über das Arbeitszimmer bereithalten.
- Die Tätigkeit mit einfachen deutschen Begriffen ohne vage Formulierungen beschreiben.
- Den Gewerbeschein aufbewahren: Er wird für Großhandelskonten und Verträge mit Lieferanten gebraucht.
Beispielsituation
Ein Gründer trägt „Online-Handel mit Haushaltswaren und Textilien“ ein, zahlt die Gebühr online über das Portal Service Berlin und erhält nach einigen Tagen die Bestätigung der Gewerbeanmeldung per E-Mail.
Der nächste Schritt
Der Gewerbeschein ist der offizielle Nachweis Ihrer gewerblichen Tätigkeit; bewahren Sie ihn zusammen mit Ihren wichtigsten Gründungsunterlagen auf.
Offizielle Informationen zum Thema
- IHK Darmstadt: Gewerbeanmeldung
- Make it in Germany: Schritte zum Unternehmensstart
- ELSTER: steuerliche Erfassung bei der Unternehmensgründung
Checklisten und Beispiele sind organisatorische Empfehlungen. Die Anforderungen hängen vom Verfahren, von der Stadt und von Ihrer Situation ab; gleichen Sie sie vor dem Handeln mit der zuständigen Stelle ab. Rechts- und Steuerfragen besprechen Sie bitte mit einer dazu befugten Fachperson.
Dieser Artikel wurde mithilfe von KI erstellt. Das Beispiel veranschaulicht die Vorgehensweise und beschreibt keinen Kundenfall.