Das deutsche Recht verbietet Ausländern nicht, Anteile an deutschen Gesellschaften zu halten: Menschen aus jedem Land können eine GmbH oder UG gründen. Führung des Unternehmens und Kontoeröffnung bringen aber praktische Fragen mit sich.
Die Stellung ausländischer Gesellschafter
Das GmbH-Gesetz verlangt von Gesellschaftern weder die deutsche Staatsangehörigkeit noch einen Aufenthaltstitel oder einen Wohnsitz in der EU: Eine Ausländerin kann 100 % der Anteile halten. Zur Beurkundung kann sie mit einem Kurzzeitvisum anreisen oder eine Vollmacht erteilen.
Anforderungen an die Geschäftsführung
Anders als Gesellschafter haftet die Geschäftsführung zivil- und strafrechtlich, etwa für rechtzeitige Steuererklärungen und den Insolvenzantrag. Das Gesetz verlangt keinen Aufenthaltstitel und keine jederzeitige Einreisemöglichkeit; die meisten Oberlandesgerichte haben diese frühere Anforderung aufgegeben. Arbeitet die Geschäftsführung aber in Deutschland, braucht sie einen passenden Aufenthaltstitel, und Banken wie Behörden erwarten Erreichbarkeit. Deshalb wird häufig eine in Deutschland oder der EU ansässige Person bestellt.
Die Prüfung durch die Bank
Die größte Hürde ist oft das Geschäftskonto bei einer deutschen Bank. Banken müssen die Herkunft der Mittel streng prüfen (Mittelherkunftsnachweis). Ohne Aufenthaltstitel oder ansässige Geschäftsführung steigt das Risiko einer Ablehnung deutlich.
Aufenthaltserlaubnis zur Selbstständigkeit nach § 21 AufenthG
Eine Beteiligung an einem Unternehmen gibt kein Aufenthaltsrecht. Wer nach Deutschland ziehen und das Unternehmen selbst führen will, beantragt eine Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen Tätigkeit nach § 21 AufenthG und weist wirtschaftliches Interesse und gesicherte Finanzierung nach.
Was Sie prüfen sollten
- Nachweise über die legale Herkunft der Mittel auf Englisch oder Deutsch vorbereiten.
- Eine in Deutschland ansässige Geschäftsführung erwägen, um die Zusammenarbeit mit Banken zu erleichtern.
- Den Gesellschaftsvertrag mit einem Notar abstimmen, der mit ausländischen Vollmachten arbeitet.
- Vor dem Handelsregisterauszug (HRB) keine operativen Geschäfte abschließen.
Beispielsituation
Ein Unternehmer aus Kasachstan gründet eine deutsche GmbH, bestellt eine in Deutschland lebende Fachkraft als zweite Geschäftsführerin, eröffnet innerhalb von zwei Wochen ein Konto und beliefert europäische Kunden.
Der nächste Schritt
Eine Gründung ohne Wohnsitz in Deutschland ist legal und machbar; entscheidend sind eine transparente Mittelherkunft und eine verlässliche Geschäftsführung.
Offizielle Informationen zum Thema
- Make it in Germany: Unternehmensgründung
- Make it in Germany: Schritte zum Unternehmensstart
- IHK Darmstadt: Gewerbeanmeldung
Checklisten und Beispiele sind organisatorische Empfehlungen. Die Anforderungen hängen vom Verfahren, von der Stadt und von Ihrer Situation ab; gleichen Sie sie vor dem Handeln mit der zuständigen Stelle ab. Rechts- und Steuerfragen besprechen Sie bitte mit einer dazu befugten Fachperson.
Dieser Artikel wurde mithilfe von KI erstellt. Das Beispiel veranschaulicht die Vorgehensweise und beschreibt keinen Kundenfall.