Die UG ist als Einstiegsstufe zur vollwertigen GmbH gedacht. Sobald das Unternehmen finanziell gefestigt ist, können die Gesellschafter aus der UG eine GmbH machen und so das Ansehen bei Firmenkunden stärken.

Die gesetzliche Rücklage

Jede UG muss jährlich ein Viertel ihres um einen Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einstellen. Dieses Geld darf nicht ausgeschüttet werden, bis das Stammkapital 25.000 € erreicht.

Zwei Wege zu 25.000 € Stammkapital

Der erste Weg ist die Umwandlung der angesammelten Rücklage in Stammkapital (Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln). Der zweite ist die Einzahlung des fehlenden Betrags durch die Gesellschafter auf das Geschäftskonto (Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen).

Geprüfte Bilanz bei Erhöhung aus Rücklagen

Wird das Kapital aus Rücklagen erhöht, verlangt das Gesetz eine geprüfte Bilanz. Die Prüfung bestätigt, dass keine verdeckten Verluste bestehen und die Rücklagen tatsächlich verfügbar sind.

Notarielle Beurkundung und neue Firma im Register

Die Gesellschafterversammlung beschließt notariell die Kapitalerhöhung und die Änderung der Firma: Aus „UG (haftungsbeschränkt)“ wird „GmbH“. Der Notar reicht die Anmeldung elektronisch beim Handelsregister ein; danach arbeitet das Unternehmen als GmbH weiter, Verträge und Steuernummern bleiben bestehen.

Was Sie prüfen sollten

  • Die Höhe der Rücklage im Jahresabschluss prüfen.
  • Mit der Steuerberatung den günstigsten Weg der Kapitalerhöhung abstimmen (Bareinlage oder Rücklage).
  • Bei einer Erhöhung aus Gesellschaftsmitteln eine Prüfung der Bilanz beauftragen.
  • Nach der Eintragung Briefbogen, Firmenangaben und Impressum aktualisieren.

Beispielsituation

Die Gesellschafter einer UG haben in drei Jahren 20.000 € Rücklage angesammelt, zahlen 5.000 € ein und werden notariell zur GmbH; damit können sie an großen Ausschreibungen von Autokonzernen teilnehmen.

Der nächste Schritt

Der Wechsel zur GmbH schafft keine neue Gesellschaft, sondern ändert nur die Form der bestehenden; Verträge, Erlaubnisse und Konten bleiben voll wirksam.

Offizielle Informationen zum Thema

Checklisten und Beispiele sind organisatorische Empfehlungen. Die Anforderungen hängen vom Verfahren, von der Stadt und von Ihrer Situation ab; gleichen Sie sie vor dem Handeln mit der zuständigen Stelle ab. Rechts- und Steuerfragen besprechen Sie bitte mit einer dazu befugten Fachperson.

Dieser Artikel wurde mithilfe von KI erstellt. Das Beispiel veranschaulicht die Vorgehensweise und beschreibt keinen Kundenfall.