Die Gastronomie unterliegt in Deutschland strengen Vorschriften zu Lebensmittelsicherheit, Hygiene und Brandschutz. Vor der Eröffnung müssen die Räume abgestimmt und mehrere Genehmigungen eingeholt werden.

Wann eine Gaststättenerlaubnis nötig ist

Das Gaststättenrecht ist Sache der Bundesländer. In vielen Ländern brauchen Sie für den Ausschank von Alkohol zum Verzehr an Ort und Stelle eine Gaststättenerlaubnis vom Ordnungs- oder Gewerbeamt; in einigen Ländern genügt stattdessen eine Anzeige. Für alkoholfreie Getränke und Speisen ist meist keine Erlaubnis nötig, ein Gewerbe müssen Sie aber immer anmelden.

Zuverlässigkeit und Nachweise

Für die Erlaubnis weisen Sie Ihre persönliche Zuverlässigkeit nach: mit einem Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und einer Bescheinigung des Finanzamts, dass keine Steuerschulden bestehen.

IHK-Unterrichtung und Hygienebelehrung

Wo eine Erlaubnis nötig ist, nimmt die verantwortliche Person in der Regel an einer kurzen Unterrichtung der IHK über Lebensmittelrecht und Hygiene teil (Gaststättenunterrichtung). Alle Beschäftigten in Küche und Service brauchen eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz durch das Gesundheitsamt.

Bauliche und hygienische Anforderungen an die Räume

Die Räume müssen baurechtlich für die gastronomische Nutzung genehmigt sein. Gefordert sind getrennte Toiletten für Gäste und Personal, eine professionelle Lüftung mit Fettfiltern, ein Fettabscheider und Notausgänge.

Was Sie prüfen sollten

  • Vor dem langfristigen Mietvertrag prüfen, ob eine Nutzungsänderung nötig ist.
  • Alle Beschäftigten vor dem ersten Arbeitstag beim Gesundheitsamt belehren lassen.
  • Ein Brandschutzkonzept und einen Fluchtwegplan erstellen lassen.
  • Den Antrag auf Erlaubnis mindestens sechs bis acht Wochen vor der Eröffnung stellen.

Beispielsituation

Eine Cafébetreiberin prüft schon vor dem Mietvertrag beim Bauamt, ob die Räume gastronomisch genutzt werden dürfen, und spart so 15.000 € für eine neue Lüftungsplanung.

Der nächste Schritt

Die Räume entscheiden über das Gastronomieprojekt; beginnen Sie den Umbau erst nach Abstimmung mit Bauamt und Feuerwehr.

Offizielle Informationen zum Thema

Checklisten und Beispiele sind organisatorische Empfehlungen. Die Anforderungen hängen vom Verfahren, von der Stadt und von Ihrer Situation ab; gleichen Sie sie vor dem Handeln mit der zuständigen Stelle ab. Rechts- und Steuerfragen besprechen Sie bitte mit einer dazu befugten Fachperson.

Dieser Artikel wurde mithilfe von KI erstellt. Das Beispiel veranschaulicht die Vorgehensweise und beschreibt keinen Kundenfall.