Die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags ist bei Kapitalgesellschaften (UG, GmbH, AG) Pflicht. Der Notar sichert als unabhängige Stelle die Rechtmäßigkeit und die korrekte Übermittlung der Angaben an das Registergericht.

Notar wählen und Texte vorab abstimmen

Sie können jedes Notariat in Deutschland wählen. Ein bis zwei Wochen vor dem Termin erhält der Notar die Angaben der Gesellschafter, Namensvorschläge, die Geschäftsadresse und den Entwurf des Gesellschaftsvertrags, um die Urkunde vorzubereiten.

Sprache und Dolmetscher

Die Beurkundung findet in der Regel auf Deutsch statt. Versteht eine Gesellschafterin oder ein Geschäftsführer die deutsche Sprache nicht ausreichend, muss der Notar für eine Übersetzung sorgen. Der Dolmetscher muss vereidigt sein, sofern die Beteiligten nicht darauf verzichten; in der Praxis laden Notariate meist einen vereidigten Dolmetscher ein.

Ablauf des Termins im Notariat

Der Notar liest Gründungsprotokoll und Gesellschaftsvertrag vollständig vor und erläutert die rechtlichen Folgen. Der Dolmetscher übersetzt fortlaufend. Danach unterschreiben alle Gesellschafter und Geschäftsführer in Gegenwart des Notars.

Gründung aus der Ferne und mit Vollmacht

Kann ein Beteiligter nicht persönlich erscheinen, kann er in seinem Wohnsitzland eine notarielle Vollmacht mit Apostille erteilen oder einen Partner handeln lassen und das Geschäft später notariell genehmigen (Nachgenehmigung). Für einfache Gründungen gibt es außerdem das Onlineverfahren über das Portal der Bundesnotarkammer.

Was Sie prüfen sollten

  • Die Gültigkeit der Pässe aller Beteiligten am Termin prüfen.
  • Den Dolmetscher rechtzeitig mit dem Notariat abstimmen.
  • Prüfen, ob ausländische Dokumente eine Apostille und eine beglaubigte deutsche Übersetzung brauchen.
  • Die Zahlungsdaten für die Notarkosten nach dem Termin erfragen.

Beispielsituation

Ein Gründer mit Deutschkenntnissen auf B1-Niveau lässt einen vereidigten Dolmetscher kommen, um jede Bestimmung des Gesellschaftsvertrags genau zu verstehen und späteren Streit darüber zu vermeiden.

Der nächste Schritt

Der Notar schützt die Rechte der Beteiligten und macht die Eintragung rechtssicher; planen Sie den Termin sieben bis zehn Tage vor dem gewünschten Start.

Offizielle Informationen zum Thema

Checklisten und Beispiele sind organisatorische Empfehlungen. Die Anforderungen hängen vom Verfahren, von der Stadt und von Ihrer Situation ab; gleichen Sie sie vor dem Handeln mit der zuständigen Stelle ab. Rechts- und Steuerfragen besprechen Sie bitte mit einer dazu befugten Fachperson.

Dieser Artikel wurde mithilfe von KI erstellt. Das Beispiel veranschaulicht die Vorgehensweise und beschreibt keinen Kundenfall.