Der Minijob (geringfügige Beschäftigung) ist die verbreitetste Form der Teilzeitarbeit in Deutschland. Unternehmen setzen Minijobber im Kundenservice, bei Inhalten, in der Logistik oder bei der Reinigung ein und profitieren von vereinfachten Abgaben.
Aktuelle Verdienstgrenze und Mindestlohn
Die Verdienstgrenze für Minijobs ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Bei einem Mindestlohn von 13,90 € im Jahr 2026 liegt sie bei 603 € im Monat (7.236 € im Jahr). Arbeitgeber müssen darauf achten, dass Arbeitsstunden mal Stundenlohn die Grenze nicht überschreiten.
Pauschalabgaben des Arbeitgebers
Für Beschäftigte ist der Minijob in der Regel steuer- und abgabenfrei, wenn sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Der Arbeitgeber zahlt an die Minijob-Zentrale Pauschalabgaben von insgesamt rund 30 % und mehr: 15 % Rentenversicherung, 13 % Krankenversicherung (bei gesetzlich Versicherten), 2 % Pauschsteuer sowie kleinere Umlagen U1 und U2 (Krankheit und Mutterschaft), die Insolvenzgeldumlage und den Beitrag zur Unfallversicherung.
Arbeitsrechte: Urlaub, Krankheit und Feiertage
Ein häufiger Fehler ist, Minijobber als Beschäftigte ohne Rechte zu betrachten. Nach deutschem Arbeitsrecht haben sie die gleichen grundlegenden Ansprüche: bezahlten Urlaub (anteilig nach Arbeitstagen), Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bis zu sechs Wochen und Bezahlung gesetzlicher Feiertage, die auf Arbeitstage fallen.
Anmeldung bei der Minijob-Zentrale
Die Anmeldung erfolgt elektronisch über die Minijob-Zentrale (über sv.net oder eine Lohnsoftware). Sie wird mit der nächsten Lohnabrechnung, spätestens sechs Wochen nach Beschäftigungsbeginn, übermittelt; in bestimmten Branchen (Bau, Gastronomie, Gebäudereinigung, Logistik und weitere) ist eine Sofortmeldung spätestens bei Arbeitsbeginn nötig. Der Arbeitgeber fragt Sozialversicherungsnummer und Steuer-ID ab.
Was Sie prüfen sollten
- Einen schriftlichen Arbeitsvertrag mit Stundenlohn und Arbeitszeit schließen.
- Sicherstellen, dass das monatliche Entgelt die Grenze von 603 € nicht überschreitet.
- Die Beschäftigten fristgerecht bei der Minijob-Zentrale anmelden, in Branchen mit Sofortmeldung vor Arbeitsbeginn.
- Die Arbeitszeit nach dem Mindestlohngesetz aufzeichnen.
Beispielsituation
Ein Studio stellt eine Assistenz für 35 Stunden im Monat zu 15 € pro Stunde ein, führt eine digitale Zeiterfassung und meldet den Minijob bei der Minijob-Zentrale an, die die Pauschalabgaben des Arbeitgebers einzieht.
Der nächste Schritt
Der Minijob bietet kleinen Unternehmen Flexibilität, verlangt aber eine sorgfältige Zeiterfassung, bezahlten Urlaub und pünktliche Pauschalabgaben.
Offizielle Informationen zum Thema
- Minijob-Zentrale: Minijobs, Verträge und Abgaben
- BMAS: Arbeitsrecht, Arbeitsverträge und Kündigungsschutzgesetz
Checklisten und Beispiele sind organisatorische Empfehlungen. Die Anforderungen hängen vom Verfahren, von der Stadt und von Ihrer Situation ab; gleichen Sie sie vor dem Handeln mit der zuständigen Stelle ab. Rechts- und Steuerfragen besprechen Sie bitte mit einer dazu befugten Fachperson.
Dieser Artikel wurde mithilfe von KI erstellt. Das Beispiel veranschaulicht die Vorgehensweise und beschreibt keinen Kundenfall.