Die Kündigung eines Mietvertrags ist im Bürgerlichen Gesetzbuch genau geregelt. Wer Fristen oder Form nicht einhält, zahlt womöglich einen Monat länger Miete.
Die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten
Nach § 573c BGB beträgt die Kündigungsfrist für Mieter bei unbefristeten Verträgen drei Monate. Die Kündigung muss dem Vermieter spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen, damit dieser Monat mitzählt. Der Samstag gilt dabei in der Regel als Werktag, schicken Sie das Schreiben also mit Puffer ab.
Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift
Das Gesetz verlangt die Schriftform (§ 568 BGB). Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder Fax ist unwirksam. Das Schreiben muss auf Papier vorliegen und von allen im Vertrag genannten Mietern eigenhändig unterschrieben sein.
Sichere Zustellung: persönlich oder per Einwurf-Einschreiben
Sie müssen den rechtzeitigen Zugang beweisen. Ein zuverlässiger Weg ist das Einwurf-Einschreiben, bei dem die Post den Einwurf in den Briefkasten dokumentiert. Noch sicherer ist die persönliche Übergabe mit einer Zeugin oder einem Zeugen.
Der Mythos von den drei Nachmietern
Verbreitet ist der Irrtum, man könne vorzeitig ausziehen, wenn man drei Nachmieter vorschlägt. Der Vermieter muss einer vorzeitigen Entlassung aus dem Vertrag jedoch nicht zustimmen, wenn keine Nachmieterklausel vereinbart ist.
Was Sie prüfen sollten
- Im Kalender prüfen, dass das Schreiben bis zum dritten Werktag des Monats zugeht.
- Die eigenhändigen Unterschriften aller Mitmieter einholen.
- Das Schreiben als Einwurf-Einschreiben verschicken und den Beleg aufbewahren.
- Einen Termin für eine Vorabbesichtigung vor der endgültigen Schlüsselrückgabe vereinbaren.
Beispielsituation
Ein Mieter schickt seine Kündigung am 1. Februar ab, sie geht am 3. Februar zu, und die Frist endet am 30. April – für Mai fällt keine Miete mehr an.
Der nächste Schritt
Kündigen Sie nicht per E-Mail: Das Gesetz verlangt ein Schreiben auf Papier mit den eigenhändigen Unterschriften aller Mieter.
Offizielle Informationen zum Thema
- Deutscher Mieterbund: Rechte von Mieterinnen und Mietern
- § 551 BGB: Höhe und Zahlung der Mietkaution
- Verbraucherzentrale: Umzugscheckliste
Checklisten und Beispiele sind organisatorische Empfehlungen. Die Anforderungen hängen vom Verfahren, von der Stadt und von Ihrer Situation ab; gleichen Sie sie vor dem Handeln mit der zuständigen Stelle ab. Rechts- und Steuerfragen besprechen Sie bitte mit einer dazu befugten Fachperson.
Dieser Artikel wurde mithilfe von KI erstellt. Das Beispiel veranschaulicht die Vorgehensweise und beschreibt keinen Kundenfall.