Die Mietkaution sichert den Vermieter gegen Schäden an der Wohnung oder Mietschulden ab. Nach dem Auszug wird die Rückzahlung oft zum langwierigen Streit über unbegründete Forderungen.

Prüffrist und Rückzahlung

Das Gesetz nennt keine feste Zahl von Tagen, doch die Rechtsprechung hält eine Prüffrist von drei bis höchstens sechs Monaten nach Rückgabe der Schlüssel für angemessen. Gibt es keine Schäden, muss der Vermieter den Großteil der Kaution samt Zinsen zurückzahlen.

Teilweiser Einbehalt für die Nebenkostenabrechnung

Der Vermieter darf einen angemessenen Teil der Kaution (häufig zwei bis drei monatliche Nebenkostenvorauszahlungen) bis zur Nebenkostenabrechnung einbehalten, wenn eine Nachzahlung für Heizung oder Wasser zu erwarten ist. Die gesamte Kaution darf er dafür nicht zurückhalten.

Normale Abnutzung und echte Schäden unterscheiden

Für die normale Abnutzung der Mietsache kann der Vermieter keinen Ersatz verlangen: Spuren von Möbeln, leichte Kratzer im Parkett oder verblasste Farbe. Mieter haften für Schäden, die darüber hinausgehen, etwa tiefe Abplatzungen an Fliesen, Brandflecken oder Schimmel, den sie verursacht haben.

Mahnung und gerichtlicher Mahnbescheid

Ist das Geld nach Ablauf der Prüffrist nicht zurückgezahlt, schicken Sie eine schriftliche Mahnung mit einer Frist von 14 Tagen und Ihrer Bankverbindung. Reagiert der Vermieter nicht, können Sie beim Amtsgericht einen Mahnbescheid beantragen.

Was Sie prüfen sollten

  • Den Zustand der Wohnung beim Auszug im unterschriebenen Übergabeprotokoll festhalten.
  • Etwa drei Monate nach dem Auszug schriftlich die Rückzahlung mit Ihrer Bankverbindung verlangen.
  • Eine Abrechnung der Zinsen auf dem Kautionskonto verlangen.
  • Eine Mitgliedschaft im Mieterverein in Betracht ziehen: Gegen einen Beitrag berät er bei Streitigkeiten mit dem Vermieter.

Beispielsituation

Ein Mieter fordert sechs Monate nach dem Auszug per Einschreiben die Rückzahlung von 2.400 € Kaution, verweist auf das Übergabeprotokoll ohne Beanstandungen und erhält den vollen Betrag innerhalb von zehn Tagen.

Der nächste Schritt

Ein ohne Beanstandungen unterschriebenes Übergabeprotokoll ist Ihre wichtigste Absicherung; ohne es ist es schwer, vor Gericht zu belegen, dass keine Schäden vorlagen.

Offizielle Informationen zum Thema

Checklisten und Beispiele sind organisatorische Empfehlungen. Die Anforderungen hängen vom Verfahren, von der Stadt und von Ihrer Situation ab; gleichen Sie sie vor dem Handeln mit der zuständigen Stelle ab. Rechts- und Steuerfragen besprechen Sie bitte mit einer dazu befugten Fachperson.

Dieser Artikel wurde mithilfe von KI erstellt. Das Beispiel veranschaulicht die Vorgehensweise und beschreibt keinen Kundenfall.