Viele Wohnungen in Deutschland werden ohne Einbauküche vermietet. Neue Mieter übernehmen entweder die Küche des Vormieters oder planen und installieren ihre eigene.

Die Küche vom Vormieter übernehmen (Ablösevereinbarung)

Am bequemsten ist es, die vorhandene Küche vom ausziehenden Mieter zu übernehmen. Dafür schließen Sie einen eigenen Kaufvertrag über die Einbauküche. Wichtig: Der Vermieter ist nicht Vertragspartei und haftet nicht für die Geräte.

Den tatsächlichen Wert einschätzen

Ist die Übernahme der Küche mit der Wohnungsvermittlung verknüpft, begrenzt das Gesetz den Preis: Die Vereinbarung ist insoweit unwirksam, als der Preis in einem auffälligen Missverhältnis zum Wert steht. Als grobe Faustregel gilt ein Wertverlust von etwa 10 % pro Jahr. Eine Küche für 5.000 € ist nach fünf Jahren also eher 2.000 bis 2.500 € wert.

Lieferzeiten neuer Küchen

Im Möbelhaus oder Küchenstudio dauert es nach dem endgültigen Aufmaß oft sechs bis zwölf Wochen bis zu Lieferung und Montage. Modulküchen von IKEA lassen sich schneller aufbauen, doch auch Lieferung und Montageservice brauchen einen Termin.

Starkstromanschluss nur durch eine Elektrofachkraft

Ein Elektroherd am Drehstromanschluss (Starkstrom, 400 V) darf nicht selbst angeschlossen werden. Beauftragen Sie eine Elektrofachkraft und lassen Sie sich den Anschluss bestätigen; die Bestätigung kann die Versicherung verlangen.

Was Sie prüfen sollten

  • Bei einer Übernahme einen eigenen schriftlichen Kaufvertrag mit Geräteliste schließen.
  • Vor der Planung ein professionelles Aufmaß machen lassen.
  • Lieferung und Montage vor dem Kauf verbindlich klären.
  • Für den Anschluss des Kochfelds eine Elektrofachkraft beauftragen.

Beispielsituation

Eine neue Mieterin übernimmt vom Vormieter eine hochwertige Einbauküche mit Bosch-Geschirrspüler für 1.800 €, spart sich die Montagezeit und kann vom ersten Tag an kochen.

Der nächste Schritt

Die Übernahme der Küche vom Vormieter spart Wochen Wartezeit; lassen Sie sich Rechnungen und Garantiebelege der Geräte geben.

Offizielle Informationen zum Thema

Checklisten und Beispiele sind organisatorische Empfehlungen. Die Anforderungen hängen vom Verfahren, von der Stadt und von Ihrer Situation ab; gleichen Sie sie vor dem Handeln mit der zuständigen Stelle ab. Rechts- und Steuerfragen besprechen Sie bitte mit einer dazu befugten Fachperson.

Dieser Artikel wurde mithilfe von KI erstellt. Das Beispiel veranschaulicht die Vorgehensweise und beschreibt keinen Kundenfall.