In Deutschland gilt die Schulpflicht: Kinder müssen etwa vom sechsten Lebensjahr an eine anerkannte Schule besuchen. Für Kinder ohne Deutschkenntnisse gibt es eine ausgebaute Sprachförderung.
Schulpflicht und Schulbezirk
Die Schulpflicht beginnt mit dem Wohnsitz in Deutschland. Grundschulkinder werden in vielen Bundesländern nach dem Wohnort einer Schule zugeordnet (Schulsprengel bzw. Einzugsbereich), meist der nächstgelegenen Grundschule.
Willkommens- und Vorbereitungsklassen
Kinder ohne Deutschkenntnisse kommen oft nicht sofort in eine Regelklasse, sondern lernen zunächst sechs bis zwölf Monate in Vorbereitungsklassen (in Berlin Willkommensklassen, in Bayern Deutschklassen). Im Mittelpunkt steht das intensive Deutschlernen.
Hort und Ganztag
Ganztagsschulen oder der Hort bieten Betreuung nach dem Unterricht, Hausaufgabenhilfe, Mittagessen und Arbeitsgemeinschaften. Die Kosten sind je nach Stadt und Bundesland unterschiedlich und hängen oft vom Einkommen der Eltern ab.
Gymnasium, Realschule oder Gemeinschaftsschule
Nach der vierten Klasse (in Berlin und Brandenburg nach der sechsten) wird auf Grundlage der Noten und der Grundschulempfehlung die weiterführende Schule gewählt: das Gymnasium mit dem direkten Weg zum Abitur oder eine praxisorientierte Schulform wie die Realschule.
Was Sie prüfen sollten
- Sich nach der Anmeldung sofort an das zuständige Schulamt oder die Schule wenden.
- Die Schuleingangsuntersuchung für Schulanfänger wahrnehmen.
- Ein Schülerticket für Bus und Bahn beantragen.
- Rechtzeitig vor Schuljahresbeginn einen Hortplatz beantragen (in Berlin mit Hort-Gutschein).
Beispielsituation
Ein neunjähriges Kind ohne Deutschkenntnisse besucht zwei Quartale eine Willkommensklasse, wechselt dann in eine reguläre dritte Klasse und unterhält sich am Ende des Schuljahres fließend mit Gleichaltrigen.
Der nächste Schritt
Deutsche Schulen sind darauf eingestellt, Kinder ohne Deutschkenntnisse aufzunehmen; Vorbereitungsklassen erleichtern die Eingewöhnung und den Wechsel in die Regelklasse.
Offizielle Informationen zum Thema
- BAMF: Broschüre „Willkommen in Deutschland“
- Make it in Germany: Erste Schritte nach der Ankunft
- § 17 BMG: Anmeldung nach dem Einzug
Checklisten und Beispiele sind organisatorische Empfehlungen. Die Anforderungen hängen vom Verfahren, von der Stadt und von Ihrer Situation ab; gleichen Sie sie vor dem Handeln mit der zuständigen Stelle ab. Rechts- und Steuerfragen besprechen Sie bitte mit einer dazu befugten Fachperson.
Dieser Artikel wurde mithilfe von KI erstellt. Das Beispiel veranschaulicht die Vorgehensweise und beschreibt keinen Kundenfall.