Mit dem Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit können Arbeitslose eine nicht rückzahlbare Förderung für den Start in die Selbstständigkeit erhalten. Die Zahlungen sollen den Lebensunterhalt in den ersten Monaten sichern.

Voraussetzungen für die Förderung

Sie müssen arbeitslos sein und Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) haben. Beim Wechsel in die Selbstständigkeit muss noch ein Restanspruch von mindestens 150 Kalendertagen bestehen. Wer Bürgergeld bezieht, kann den Gründungszuschuss nicht erhalten.

Zwei Förderphasen und ihre Höhe

Die erste Phase dauert sechs Monate: Sie erhalten monatlich den Betrag Ihres bisherigen ALG I plus 300 € pauschal zur sozialen Absicherung. Wenn Sie eine intensive Geschäftstätigkeit nachweisen, können Sie eine zweite Phase von neun Monaten mit monatlich 300 € beantragen.

Businessplan und Stellungnahme einer fachkundigen Stelle

Da der Zuschuss eine Ermessensleistung ist, kommt es entscheidend auf die Qualität des Businessplans an. Er sollte eine Marktanalyse, eine Marketingstrategie und einen Finanzplan enthalten, in der Regel für drei Jahre. Pflicht ist die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit des Vorhabens, etwa von IHK, Handwerkskammer, Steuerberatung oder Bank.

Gespräch mit der Vermittlungsfachkraft

Vor dem Antrag führen Sie ein persönliches Gespräch mit Ihrer Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit. Sie müssen überzeugend darlegen, dass die Selbstständigkeit der beste und nachhaltigste Weg aus der Arbeitslosigkeit ist, verglichen mit der Suche nach einer Stelle auf dem Arbeitsmarkt.

Was Sie prüfen sollten

  • Die genaue Zahl der verbleibenden ALG-I-Tage im Onlineportal der Agentur prüfen.
  • Einen detaillierten Finanzplan mit Break-even-Berechnung für die ersten 36 Monate erstellen.
  • Die fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit einholen.
  • Den Antrag vor Beginn der Selbstständigkeit stellen, solange Sie noch ALG I beziehen.

Beispielsituation

Eine Marketingfachfrau mit 1.600 € ALG I erhält in der ersten Phase sechs Monate lang 1.900 € monatlich und kann so ohne Kredit ihre ersten drei Firmenkunden gewinnen.

Der nächste Schritt

Der Zuschuss ist steuerfrei und muss nicht zurückgezahlt werden; entscheidend ist, das Verfahren vor der Gewerbeanmeldung zu beginnen.

Offizielle Informationen zum Thema

Checklisten und Beispiele sind organisatorische Empfehlungen. Die Anforderungen hängen vom Verfahren, von der Stadt und von Ihrer Situation ab; gleichen Sie sie vor dem Handeln mit der zuständigen Stelle ab. Rechts- und Steuerfragen besprechen Sie bitte mit einer dazu befugten Fachperson.

Dieser Artikel wurde mithilfe von KI erstellt. Das Beispiel veranschaulicht die Vorgehensweise und beschreibt keinen Kundenfall.