Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet alle Websitebetreiber, Nutzer transparent und verständlich über Umfang, Zweck und Rechtsgrundlage jeder Datenverarbeitung zu informieren, auch über IP-Adressen und Server-Logs.
Aufbau und wichtigste Abschnitte
Die Datenschutzerklärung enthält die Kontaktdaten des Verantwortlichen, die Rechte der betroffenen Personen nach Art. 15 bis 21 DSGVO (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch), das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde (etwa der oder dem Landesdatenschutzbeauftragten) und das Verfahren zum Widerruf einer Einwilligung.
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung (Art. 6 DSGVO)
Jede Verarbeitung auf der Website braucht eine konkrete Grundlage nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO. Server-Logs und technisch notwendige Cookies beruhen auf dem berechtigten Interesse des Betreibers (Art. 6 Abs. 1 lit. f: Sicherheit und Stabilität). Anfragen über Kontaktformulare beruhen auf vorvertraglichen Maßnahmen (Art. 6 Abs. 1 lit. b). Marketing-Tracker und Pixel erfordern eine vorherige ausdrückliche Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a).
Dienste von Dritten und Übermittlung außerhalb der EU
Nutzt die Website Google Fonts, Google Maps, Google Analytics 4, Zahlungsdienste wie Stripe oder PayPal oder Hosting bei AWS oder Cloudflare, muss jeder Dienst genau beschrieben werden. Bei Übermittlungen in die USA ist anzugeben, ob das EU-US Data Privacy Framework oder Standardvertragsklauseln (SCC) genutzt werden.
Lokale Schriften und versteckte Datenabflüsse
Ein Urteil des Landgerichts München von 2022 und die anschließende Abmahnwelle haben gezeigt: Das dynamische Nachladen externer Ressourcen, etwa Schriften von Google-Servern, ohne Einwilligung überträgt die IP-Adresse der Besucher und kann ihre Rechte verletzen. Sicherer ist es, Schriften auf dem eigenen Server zu hosten (Self-Hosted Webfonts) und Analyseskripte bis zur Einwilligung zu blockieren.
Was Sie prüfen sollten
- Einen dauerhaften Link zur Datenschutzerklärung neben dem Impressum platzieren.
- Alle Kontaktformulare, Server-Logs und Speicherfristen beschreiben.
- Alle Drittanbieter nennen (Hosting, Analyse, Newsletter, Zahlungsabwicklung).
- Webfonts lokal hosten, um direkte Abrufe von externen CDNs zu vermeiden.
Beispielsituation
Ein Unternehmen hostet Google Fonts auf dem eigenen Server und lädt Analyseskripte erst nach Zustimmung im Banner; damit entfallen die häufigsten Anlässe für Beschwerden über Datenweitergaben an Dritte.
Der nächste Schritt
Eine gute Datenschutzerklärung beruht auf einer transparenten Architektur der Website und echter Kontrolle über alle externen Aufrufe.
Offizielle Informationen zum Thema
Checklisten und Beispiele sind organisatorische Empfehlungen. Die Anforderungen hängen vom Verfahren, von der Stadt und von Ihrer Situation ab; gleichen Sie sie vor dem Handeln mit der zuständigen Stelle ab. Rechts- und Steuerfragen besprechen Sie bitte mit einer dazu befugten Fachperson.
Dieser Artikel wurde mithilfe von KI erstellt. Das Beispiel veranschaulicht die Vorgehensweise und beschreibt keinen Kundenfall.