Gewinne von Kapitalgesellschaften (GmbH, UG haftungsbeschränkt) werden auf zwei Ebenen besteuert: beim Bund und bei der Gemeinde. Die Gesamtbelastung einbehaltener Gewinne liegt im Durchschnitt bei rund 30 %, hängt aber stark vom Standort ab.

Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag

Die Körperschaftsteuer beträgt einheitlich 15 % des zu versteuernden Einkommens, unabhängig vom Umsatz. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % der Körperschaftsteuer, sodass sich 15,825 % ergeben. Nach geltendem Recht sinkt der Körperschaftsteuersatz ab 2028 jährlich um einen Prozentpunkt bis auf 10 % im Jahr 2032.

Gewerbesteuer der Gemeinde

Die Gewerbesteuer fließt der Stadt oder Gemeinde zu, in der sich der Betrieb (Betriebsstätte) befindet. Die Steuermesszahl beträgt 3,5 %. Sie wird mit dem von der Gemeinde festgelegten Hebesatz multipliziert. In Berlin liegt der Hebesatz bei 410 % (rund 14,35 %), in München bei 490 % (rund 17,15 %), in manchen ländlichen Gemeinden bei etwa 250 % (rund 8,75 %).

Die Gesamtbelastung

Körperschaftsteuer mit Solidaritätszuschlag (15,825 %) und eine durchschnittliche Gewerbesteuer (rund 14 bis 15 %) ergeben zusammen etwa 30 bis 31 %. Gezahlt wird über vierteljährliche Vorauszahlungen mit einer Abrechnung nach dem Jahresabschluss und der Steuererklärung.

Besteuerung von Ausschüttungen

Werden Gewinne nach Steuern an Gesellschafter als natürliche Personen ausgeschüttet, fällt Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an. Gesellschafter mit mindestens 25 % Beteiligung (oder mindestens 1 % bei beruflicher Tätigkeit für die Gesellschaft) können auf Antrag das Teileinkünfteverfahren wählen, bei dem 60 % der Dividenden mit dem persönlichen Steuersatz besteuert werden.

Was Sie prüfen sollten

  • Den genauen Hebesatz der Gemeinde Ihres Betriebs ermitteln.
  • Rund 30 % des voraussichtlichen Gewinns auf einem eigenen Steuerkonto zurücklegen.
  • Vierteljährliche Vorauszahlungen pünktlich leisten, um Säumniszuschläge zu vermeiden.
  • Prüfen, ob ein angemessenes Geschäftsführergehalt als Betriebsausgabe sinnvoll ist.

Beispielsituation

Die Gesellschafter einer Berliner GmbH rechnen bei 100.000 € Jahresgewinn mit 15.825 € Körperschaftsteuer samt Solidaritätszuschlag und 14.350 € Gewerbesteuer; 69.825 € bleiben für Investitionen.

Der nächste Schritt

Die Unternehmensbesteuerung in Deutschland ist planbar: Mit einer Gesamtbelastung von rund 30 % lassen sich Gewinne und Investitionen gut planen.

Offizielle Informationen zum Thema

Checklisten und Beispiele sind organisatorische Empfehlungen. Die Anforderungen hängen vom Verfahren, von der Stadt und von Ihrer Situation ab; gleichen Sie sie vor dem Handeln mit der zuständigen Stelle ab. Rechts- und Steuerfragen besprechen Sie bitte mit einer dazu befugten Fachperson.

Dieser Artikel wurde mithilfe von KI erstellt. Das Beispiel veranschaulicht die Vorgehensweise und beschreibt keinen Kundenfall.