Schwarzer Schimmel an Außenwänden und Fensterlaibungen ist im Winter eines der häufigsten und konfliktträchtigsten Probleme in deutschen Wohnungen. Vermieter werfen Mietern zu wenig Lüften vor, Mieter verweisen auf Baumängel.

Richtig lüften: Stoßlüften

Die Rechtsprechung erwartet von Mietern angemessenes Lüften: die Fenster zwei- bis viermal täglich für fünf bis zehn Minuten weit öffnen, während das Heizkörperthermostat heruntergedreht ist. Gekippte Fenster kühlen im Winter vor allem die Wände ab und fördern Kondenswasser.

Den Mangel dokumentieren

Fotografieren Sie die Flecken bei der ersten Entdeckung mit einem Maßstab und führen Sie ein Lüftungsprotokoll, in dem Sie dreimal täglich Temperatur und Luftfeuchtigkeit mit einem Hygrometer festhalten. Schicken Sie dem Vermieter eine schriftliche Mängelanzeige.

Mietminderung nach § 536 BGB

Entsteht der Schimmel durch Baumängel wie Kältebrücken oder ein undichtes Dach, dürfen Sie die Miete im Verhältnis zur Beeinträchtigung mindern (häufig 5 bis 20 %, je nach befallener Fläche), bis der Mangel beseitigt ist.

Gutachten und Prozessrisiken

Weigert sich der Vermieter, den Schimmel zu beseitigen, und gibt er Ihnen die Schuld, kann ein unabhängiger Bausachverständiger die Ursache klären. Mit einer Wärmebildkamera stellt er fest, ob Baumängel oder unzureichendes Heizen die Feuchtigkeit verursachen.

Was Sie prüfen sollten

  • Ein digitales Thermo-Hygrometer kaufen und die Luftfeuchtigkeit überwachen (ideal etwa 40 bis 60 %).
  • In der Heizperiode mindestens dreimal täglich stoßlüften.
  • Dem Vermieter eine schriftliche Mängelanzeige mit Fotos und Frist zur Beseitigung schicken.
  • Die Miete nicht eigenmächtig mindern, ohne sich vorher rechtlich beraten zu lassen.

Beispielsituation

Eine Familie dokumentiert Schimmel im Schlafzimmer, der durch durchfeuchtete Fugen eines Plattenbaus entstanden ist, holt eine Fachperson des Mietervereins hinzu und erreicht eine kostenlose Sanierung und eine Mietminderung um 15 %.

Der nächste Schritt

Schimmel schadet den Atemwegen; dokumentieren Sie Feuchtigkeit von Anfang an und verlangen Sie bei Streit ein Gutachten zur Bausubstanz.

Offizielle Informationen zum Thema

Checklisten und Beispiele sind organisatorische Empfehlungen. Die Anforderungen hängen vom Verfahren, von der Stadt und von Ihrer Situation ab; gleichen Sie sie vor dem Handeln mit der zuständigen Stelle ab. Rechts- und Steuerfragen besprechen Sie bitte mit einer dazu befugten Fachperson.

Dieser Artikel wurde mithilfe von KI erstellt. Das Beispiel veranschaulicht die Vorgehensweise und beschreibt keinen Kundenfall.