Ein Führerschein aus einem Staat außerhalb der EU gilt in Deutschland nur sechs Monate nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes. Danach ist Fahren ohne deutsche Fahrerlaubnis eine Straftat (§ 21 StVG).
Die Sechs-Monats-Regel und die Verlängerung
Die sechs Monate beginnen mit der Begründung des Wohnsitzes in Deutschland. Ist der Aufenthalt nur vorübergehend und dauert nicht länger als ein Jahr, kann die Führerscheinstelle die Frist verlängern. Andernfalls müssen Sie den Führerschein umschreiben lassen.
Staaten mit erleichterter Umschreibung (Anlage 11 FeV)
Führerscheine aus EU- und EWR-Staaten müssen nicht umgeschrieben werden. Für andere Staaten gilt Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung: Führerscheine aus dort genannten Staaten (zum Beispiel Schweiz, Japan und einzelne US-Bundesstaaten) werden ohne Prüfung oder nur mit Theorieprüfung umgeschrieben. Steht Ihr Staat nicht auf der Liste, sind Theorie- und Praxisprüfung nötig.
Pflichtnachweise vor dem Antrag
Vor dem Antrag bei der Führerscheinstelle brauchen Sie einen Sehtest bei einer anerkannten Sehteststelle und einen Erste-Hilfe-Kurs mit neun Unterrichtseinheiten.
Prüfungen bei TÜV oder DEKRA über eine Fahrschule
Sie melden sich bei einer Fahrschule an. Die vollständige Pflichtausbildung in Theorie und Praxis müssen Sie nicht absolvieren, was Kosten spart; wie viele Fahrstunden sinnvoll sind, legt die Fahrschule nach Ihrem Können fest. Die Theorieprüfung kann in mehreren Fremdsprachen abgelegt werden, darunter Russisch; die praktische Prüfung findet auf Deutsch statt.
Was Sie prüfen sollten
- Den Antrag auf Umschreibung in den ersten drei bis vier Monaten nach dem Umzug stellen.
- Einen Sehtest bei einer anerkannten Stelle machen und die Sehtestbescheinigung erhalten.
- Sich für einen Erste-Hilfe-Kurs mit neun Unterrichtseinheiten anmelden.
- Eine offizielle Lern-App für die Theorieprüfung nutzen.
Beispielsituation
Ein Autofahrer mit zehn Jahren Fahrpraxis nimmt nur drei Fahrstunden, um sich an „rechts vor links“ und Kreisverkehre zu gewöhnen, besteht beide Prüfungen im ersten Anlauf und spart über 1.500 €.
Der nächste Schritt
Stellen Sie den Antrag rechtzeitig: Die Wartezeiten bei der Führerscheinstelle können bis zu zwei Monate betragen.
Offizielle Informationen zum Thema
- Make it in Germany: Erste Schritte nach der Ankunft
- BAMF: Broschüre „Willkommen in Deutschland“
- § 17 BMG: Anmeldung nach dem Einzug
Checklisten und Beispiele sind organisatorische Empfehlungen. Die Anforderungen hängen vom Verfahren, von der Stadt und von Ihrer Situation ab; gleichen Sie sie vor dem Handeln mit der zuständigen Stelle ab. Rechts- und Steuerfragen besprechen Sie bitte mit einer dazu befugten Fachperson.
Dieser Artikel wurde mithilfe von KI erstellt. Das Beispiel veranschaulicht die Vorgehensweise und beschreibt keinen Kundenfall.