Wer sein Auto beim Umzug mitbringt, kann die Befreiung für Übersiedlungsgut nutzen und so Einfuhrabgaben sparen. Dafür gelten Fristen für Besitz und Nutzung, und das Fahrzeug muss die deutsche Prüfung bestehen.
Voraussetzungen für die abgabenfreie Einfuhr
Das Fahrzeug ist von 10 % Zoll und 19 % Einfuhrumsatzsteuer befreit, wenn drei Bedingungen erfüllt sind: Sie hatten mindestens zwölf Monate Ihren Wohnsitz außerhalb der EU, haben das Auto vor dem Umzug mindestens sechs Monate besessen und genutzt und verpflichten sich, es in den zwölf Monaten nach der Einfuhr weder zu verkaufen noch zu vermieten.
Die Zollanmeldung mit Formular 0350
Beim Zollamt stellen Sie den Antrag auf Befreiung für Übersiedlungsgut (Formular 0350). Vorzulegen sind Fahrzeugpapiere, Führerschein, Meldebestätigung in Deutschland und Nachweise über den Umzug, etwa Arbeitsvertrag oder Visum. Der Zoll stellt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.
Vollgutachten bei TÜV oder DEKRA
Für die Zulassung ist ein Vollgutachten nach § 21 StVZO nötig. Fahrzeuge aus Nicht-EU-Staaten werden auf europäische Vorgaben zu Abgasen, Beleuchtung und Geräuschen geprüft. Häufig muss die Beleuchtung angepasst werden.
Zulassung und deutsche Kennzeichen
Bei der Kfz-Zulassungsstelle wird das Fahrzeug zugelassen. Vorher schließen Sie eine Kfz-Versicherung ab und erhalten die siebenstellige eVB-Nummer. Ab der Zulassung fällt die jährliche Kraftfahrzeugsteuer an.
Was Sie prüfen sollten
- Prüfen, ob Sie das Auto zum Umzugsdatum länger als sechs Monate besitzen.
- Formular 0350 und die Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Zoll beantragen.
- Eine deutsche Kfz-Versicherung abschließen und die eVB-Nummer erhalten.
- Das Vollgutachten nach § 21 StVZO bei TÜV oder DEKRA durchführen lassen.
Beispielsituation
Eine Fachkraft führt einen SUV ein, der seit über einem Jahr auf sie zugelassen ist, erhält die Abgabenbefreiung, lässt die Scheinwerfer auf europäischen Standard umrüsten und bekommt nach zwei Wochen hessische Kennzeichen.
Der nächste Schritt
Die abgabenfreie Einfuhr lohnt sich vor allem für jüngere Fahrzeuge; bei älteren Autos können die Umrüstkosten den Marktwert übersteigen.
Offizielle Informationen zum Thema
- Make it in Germany: Erste Schritte nach der Ankunft
- Verbraucherzentrale: Umzugscheckliste
- Zoll: EORI-Nummer für den Außenhandel
Checklisten und Beispiele sind organisatorische Empfehlungen. Die Anforderungen hängen vom Verfahren, von der Stadt und von Ihrer Situation ab; gleichen Sie sie vor dem Handeln mit der zuständigen Stelle ab. Rechts- und Steuerfragen besprechen Sie bitte mit einer dazu befugten Fachperson.
Dieser Artikel wurde mithilfe von KI erstellt. Das Beispiel veranschaulicht die Vorgehensweise und beschreibt keinen Kundenfall.