Im deutschen Steuersystem gibt es drei ähnliche Begriffe, deren Verwechslung oft zu verzögerten Gehaltszahlungen und Fehlern in Rechnungen führt. Jede dieser Nummern hat eine bestimmte Funktion.

Die steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID)

Die Steuer-ID ist eine dauerhafte elfstellige Nummer, die das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) jeder Person einmalig vergibt. Sie wird nach der ersten Anmeldung in Deutschland automatisch erzeugt und per Post zugeschickt. Der Arbeitgeber braucht sie für die Lohnabrechnung.

Die Steuernummer beim Finanzamt

Die Steuernummer hat je nach Format 10 bis 13 Ziffern und gehört zu einem bestimmten Finanzamt. Sie wird bei der ersten Steuererklärung, einer Unternehmensgründung oder der Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit vergeben. Wechseln Sie in den Bezirk eines anderen Finanzamts, ändert sie sich.

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)

Die USt-IdNr. beginnt mit „DE“ und hat neun Ziffern. Das BZSt vergibt sie an Unternehmen und Selbstständige für den Handel innerhalb der EU, etwa für das Reverse-Charge-Verfahren zwischen Unternehmen. Sie gehört zu den Pflichtangaben auf Rechnungen und im Impressum, sofern vorhanden.

Wann Sie welche Nummer angeben

Die Steuer-ID geben Sie dem Arbeitgeber, der Bank (für den Freistellungsauftrag) und der Rentenversicherung. Die Steuernummer nennen Sie im Schriftverkehr mit dem Finanzamt und in Steuererklärungen. Die USt-IdNr. steht im Impressum Ihrer Website und auf Rechnungen an Geschäftskunden.

Was Sie prüfen sollten

  • Zwei bis vier Wochen nach der Anmeldung auf den Brief des BZSt mit der Steuer-ID warten.
  • Die elfstellige Steuer-ID an die Lohnbuchhaltung weitergeben, damit nicht Steuerklasse 6 angewendet wird.
  • Bei Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit über ELSTER eine Steuernummer beantragen.
  • Auf Rechnungen an Geschäftskunden in anderen EU-Staaten beim Reverse-Charge-Verfahren die eigene USt-IdNr. und die des Kunden angeben.

Beispielsituation

Ein Programmierer erhält seine Steuer-ID per Post und gibt sie an die Personalabteilung weiter; für eine zusätzliche freiberufliche IT-Tätigkeit beantragt er über ELSTER eine Steuernummer für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen.

Der nächste Schritt

Die Steuer-ID hat jede Person und sie ändert sich nie; die Steuernummer vergibt das Finanzamt für Erklärungen; die USt-IdNr. brauchen Unternehmen für Geschäfte in der EU.

Offizielle Informationen zum Thema

Checklisten und Beispiele sind organisatorische Empfehlungen. Die Anforderungen hängen vom Verfahren, von der Stadt und von Ihrer Situation ab; gleichen Sie sie vor dem Handeln mit der zuständigen Stelle ab. Rechts- und Steuerfragen besprechen Sie bitte mit einer dazu befugten Fachperson.

Dieser Artikel wurde mithilfe von KI erstellt. Das Beispiel veranschaulicht die Vorgehensweise und beschreibt keinen Kundenfall.