Das Visum zum Spracherwerb nach § 16f AufenthG ermöglicht es, in Deutschland intensiv Deutsch zu lernen, vom Anfängerniveau bis zu Prüfungen für den Hochschulzugang wie TestDaF oder DSH.
Anforderungen an einen Intensivkurs
Der Sprachkurs muss ein Intensivkurs sein: mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche im Präsenzunterricht. Abend-, Online- oder Wochenendkurse reichen für ein nationales Visum nicht aus.
Nachweis der Finanzierung
Sie müssen nachweisen, dass Ihr Lebensunterhalt für die gesamte Kursdauer gesichert ist. Den monatlichen Betrag für Ihre Visumart klären Sie bei der deutschen Auslandsvertretung, denn er ändert sich jährlich. Üblich ist ein Sperrkonto für die gesamte Lernzeit.
Keine Erwerbstätigkeit und weitere Grenzen
Das Visum zum Spracherwerb wird in der Regel für höchstens ein Jahr erteilt und erlaubt keine Erwerbstätigkeit, auch keinen Minijob. Planen Sie die Finanzierung deshalb ausschließlich mit eigenen Mitteln.
Sprachkursvisum oder Visum zur Studienbewerbung
Ist das Ziel ein Studium in Deutschland, ist meist das Visum zur Studienbewerbung nach § 17 AufenthG die bessere Wahl. Anders als beim reinen Sprachkursvisum können Sie damit in Deutschland in eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium wechseln, ohne auszureisen.
Was Sie prüfen sollten
- Einen Vertrag mit einer anerkannten Sprachschule über einen Intensivkurs mit mindestens 18 Stunden pro Woche schließen.
- Den Kurs vollständig bezahlen oder die von der Schule verlangte Anzahlung leisten.
- Ein Sperrkonto als Finanzierungsnachweis eröffnen.
- Ein überzeugendes Motivationsschreiben verfassen, warum Sie Deutsch für Ihren Werdegang brauchen.
Beispielsituation
Ein Studienbewerber bezahlt einen neunmonatigen Vorbereitungskurs auf den TestDaF in München, eröffnet ein Sperrkonto über den Betrag, den die Auslandsvertretung verlangt (2026 für Studienbewerber 1.091 € pro Monat), und erhält das Visum zur Studienbewerbung.
Der nächste Schritt
Wenn Sie in Deutschland studieren möchten, beantragen Sie das Visum zur Studienbewerbung, damit Sie nach der Prüfung nicht ausreisen müssen.
Offizielle Informationen zum Thema
- Make it in Germany: Erste Schritte nach der Ankunft
- BAMF: Broschüre „Willkommen in Deutschland“
- Auswärtiges Amt: Visumbestimmungen und Antragsvoraussetzungen
Checklisten und Beispiele sind organisatorische Empfehlungen. Die Anforderungen hängen vom Verfahren, von der Stadt und von Ihrer Situation ab; gleichen Sie sie vor dem Handeln mit der zuständigen Stelle ab. Rechts- und Steuerfragen besprechen Sie bitte mit einer dazu befugten Fachperson.
Dieser Artikel wurde mithilfe von KI erstellt. Das Beispiel veranschaulicht die Vorgehensweise und beschreibt keinen Kundenfall.