Die Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG) ist für Hochqualifizierte aus Staaten außerhalb der EU einer der attraktivsten Aufenthaltstitel. Sie erleichtert den Familiennachzug und führt schneller zur Niederlassungserlaubnis.

Aktuelle Gehaltsgrenzen

Die Mindestgehälter werden jährlich angepasst und hängen an der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. In regulären Berufen braucht es ein Bruttojahresgehalt von mindestens 50 % dieser Grenze, 2026 also 50.700 €. Für Engpassberufe (zum Beispiel IT, Ingenieurwesen, Medizin, Lehrberufe) und für Absolventinnen und Absolventen, deren Abschluss höchstens drei Jahre zurückliegt, gilt eine abgesenkte Grenze von 45,3 %, 2026 also 45.934,20 € brutto im Jahr. Prüfen Sie den aktuellen Betrag vor der Vertragsunterschrift auf den offiziellen Seiten.

Hochschulabschluss und Anerkennung

Sie brauchen einen anerkannten oder vergleichbaren Hochschulabschluss. In der Datenbank anabin sollte die Hochschule den Status „H+“ haben und der Abschluss als vergleichbar eingestuft sein. Ist das nicht der Fall, beantragen Sie eine Zeugnisbewertung bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).

Erleichterungen für Familienangehörige

Ehepartnerinnen und Ehepartner von Inhabern einer Blauen Karte können eine Aufenthaltserlaubnis ohne vorherigen Nachweis deutscher Sprachkenntnisse erhalten: Ein A1-Zertifikat ist dafür nicht erforderlich. Diese Aufenthaltserlaubnis berechtigt zu jeder Beschäftigung und zur Selbstständigkeit.

Wann die Niederlassungserlaubnis möglich ist

Mit der Blauen Karte können Sie nach 27 Monaten Beschäftigung mit Beiträgen zur Rentenversicherung eine Niederlassungserlaubnis beantragen, wenn Sie einfache Deutschkenntnisse (A1) haben. Mit nachgewiesenem Niveau B1 verkürzt sich die Frist auf 21 Monate.

Was Sie prüfen sollten

  • Prüfen, ob das Bruttogehalt im Vertrag die aktuelle Grenze für Ihren Beruf erreicht.
  • Auszüge aus anabin zum Status der Hochschule und zum Abschluss ausdrucken.
  • Den Arbeitgeber um das ausgefüllte Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ bitten.
  • Einen Nachweis über Krankenversicherungsschutz für den Zeitraum der Einreise vorbereiten.

Beispielsituation

Ein Softwareingenieur mit einem Bruttojahresgehalt von 52.000 € erhält die Blaue Karte für die Dauer des Arbeitsvertrags plus drei Monate. Seine Ehefrau beantragt ein Visum zum Familiennachzug ohne A1-Zertifikat und darf nach der Ankunft arbeiten.

Der nächste Schritt

Die Blaue Karte ist einer der schnellsten Wege zur Niederlassungserlaubnis; prüfen Sie die Anerkennung Ihres Abschlusses, bevor Sie ein Jobangebot annehmen.

Offizielle Informationen zum Thema

Checklisten und Beispiele sind organisatorische Empfehlungen. Die Anforderungen hängen vom Verfahren, von der Stadt und von Ihrer Situation ab; gleichen Sie sie vor dem Handeln mit der zuständigen Stelle ab. Rechts- und Steuerfragen besprechen Sie bitte mit einer dazu befugten Fachperson.

Dieser Artikel wurde mithilfe von KI erstellt. Das Beispiel veranschaulicht die Vorgehensweise und beschreibt keinen Kundenfall.