Deutschland braucht dringend IT-Fachkräfte. Deshalb erlaubt § 19c Abs. 2 AufenthG in Verbindung mit § 6 BeschV erfahrenen IT-Praktikern ein Arbeitsvisum auch ohne Hochschulabschluss.
Die wichtigsten Voraussetzungen
Sie müssen in den letzten sieben Jahren mindestens drei Jahre Berufserfahrung in der Informations- und Kommunikationstechnologie nachweisen. Die Erfahrung muss auf dem Niveau einer qualifizierten Fachkraft erworben und durch aussagekräftige Arbeitszeugnisse belegt sein.
Anforderungen an Arbeitsvertrag und Gehalt
Sie brauchen einen konkreten Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber in Deutschland. Das Bruttogehalt muss mindestens 45,3 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung betragen, 2026 also 45.934,20 € im Jahr, und den Bedingungen vergleichbarer inländischer Beschäftigter entsprechen. Die Bundesagentur für Arbeit prüft die Beschäftigungsbedingungen.
Sprachkenntnisse
Das Gesetz verlangt für dieses Visum keine Deutschkenntnisse. Ist Englisch die Arbeitssprache im Team, sollte der Arbeitgeber das in der „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ angeben. Sprachanforderungen kann der Arbeitgeber selbst festlegen, und für den Alltag und eine spätere Niederlassungserlaubnis brauchen Sie ohnehin Deutsch.
Aussagekräftige Arbeitszeugnisse zusammenstellen
Ein einzelner Eintrag im Arbeitsbuch reicht meist nicht, um das Qualifikationsniveau zu zeigen. Bereiten Sie ausführliche Bescheinigungen früherer Arbeitgeber auf Firmenbriefpapier vor: Beschäftigungszeitraum, Position, konkrete Technologien, Projekte, Verantwortungsbereich und Ergebnisse.
Was Sie prüfen sollten
- Ausführliche Arbeitszeugnisse früherer Arbeitgeber für mindestens drei Jahre sammeln.
- Einen Arbeitsvertrag mit einem Gehalt oberhalb der aktuellen Mindestgrenze erhalten.
- Den Arbeitgeber bitten, Englisch als Arbeitssprache schriftlich zu bestätigen.
- Bei der Auslandsvertretung klären, in welcher Sprache Bescheinigungen akzeptiert werden, und Übersetzungen anfertigen lassen, wenn die Dokumente weder auf Deutsch noch auf Englisch sind.
Beispielsituation
Ein Senior-Frontend-Entwickler ohne Hochschulabschluss legt Bescheinigungen zweier IT-Unternehmen mit seinen React- und Node.js-Projekten vor, unterschreibt einen Vertrag über 65.000 € in München und erhält das Visum innerhalb von vier Wochen.
Der nächste Schritt
In der IT zählt praktische Erfahrung ähnlich viel wie ein Abschluss; Qualität und Detailtiefe der Arbeitszeugnisse entscheiden über den Antrag.
Offizielle Informationen zum Thema
- Make it in Germany: Erste Schritte nach der Ankunft
- Anerkennung in Deutschland: Anerkennung von Berufsqualifikationen
- BAMF: Broschüre „Willkommen in Deutschland“
Checklisten und Beispiele sind organisatorische Empfehlungen. Die Anforderungen hängen vom Verfahren, von der Stadt und von Ihrer Situation ab; gleichen Sie sie vor dem Handeln mit der zuständigen Stelle ab. Rechts- und Steuerfragen besprechen Sie bitte mit einer dazu befugten Fachperson.
Dieser Artikel wurde mithilfe von KI erstellt. Das Beispiel veranschaulicht die Vorgehensweise und beschreibt keinen Kundenfall.