Jede sozialversicherungspflichtig beschäftigte Person zahlt 18,6 % ihres Bruttogehalts an die Deutsche Rentenversicherung, die Hälfte davon trägt der Arbeitgeber. Die eigenen Rentenansprüche zu kennen ist auch bei einem befristeten Aufenthalt wichtig.
Wie Entgeltpunkte funktionieren
Die gesetzliche Rente beruht auf einem Umlagesystem mit Entgeltpunkten. Wer ein Jahr lang genau das Durchschnittsentgelt verdient, erhält einen Entgeltpunkt. Bei Rentenbeginn werden die gesammelten Punkte mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert.
Die jährliche Renteninformation
Nach fünf Beitragsjahren erhalten Versicherte jedes Jahr eine Renteninformation. Sie zeigt die aktuelle Höhe einer Erwerbsminderungsrente, die voraussichtliche Altersrente und den Einfluss künftiger Rentenanpassungen.
Die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren
Einen Anspruch auf Altersrente haben Sie erst nach mindestens fünf Jahren Versicherungszeit (60 Beitragsmonate). Zeiten in anderen EU-Staaten können nach dem europäischen Koordinierungsrecht zusammengerechnet werden.
Beitragserstattung nach endgültigem Wegzug
Staatsangehörige von Nicht-EU-Staaten können sich nach dem endgültigen Wegzug ihre Beiträge erstatten lassen (§ 210 SGB VI). Voraussetzungen: Seit dem Ende der Versicherungspflicht sind mindestens 24 Monate vergangen, und Sie haben kein Recht zur freiwilligen Versicherung in Deutschland (dieses Recht haben etwa EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Staatsangehörige mancher Staaten mit Sozialversicherungsabkommen). Erstattet wird nur der Arbeitnehmeranteil, also die Hälfte der Beiträge.
Was Sie prüfen sollten
- Sich auf deutsche-rentenversicherung.de für das Onlinekonto registrieren.
- Den Versicherungsverlauf anfordern, um alle Beitragszeiten zu prüfen.
- Die jährlichen Meldebescheinigungen zur Sozialversicherung der Arbeitgeber aufbewahren.
- Wenn Sie nicht zurückkehren wollen, 24 Monate nach dem Wegzug die Erstattung beantragen.
Beispielsituation
Ein Arbeitnehmer hat drei Jahre in Berlin gearbeitet und ist in sein Herkunftsland zurückgekehrt; nach zwei Jahren beantragt er die Erstattung und erhält seine eigenen Beiträge von 14.500 € zurück.
Der nächste Schritt
Deutsche Rentenbeiträge gehen nicht verloren: Ab fünf Versicherungsjahren begründen sie einen Rentenanspruch, und in manchen Fällen lassen sie sich nach dem Wegzug erstatten.
Offizielle Informationen zum Thema
- Deutsche Rentenversicherung: Versicherungszeiten und Auszüge
- Make it in Germany: Erste Schritte nach der Ankunft
- BAMF: Broschüre „Willkommen in Deutschland“
Checklisten und Beispiele sind organisatorische Empfehlungen. Die Anforderungen hängen vom Verfahren, von der Stadt und von Ihrer Situation ab; gleichen Sie sie vor dem Handeln mit der zuständigen Stelle ab. Rechts- und Steuerfragen besprechen Sie bitte mit einer dazu befugten Fachperson.
Dieser Artikel wurde mithilfe von KI erstellt. Das Beispiel veranschaulicht die Vorgehensweise und beschreibt keinen Kundenfall.