Die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) hat die Einbürgerung grundlegend verändert. Mehrstaatigkeit ist nun allgemein erlaubt, und die erforderliche Aufenthaltsdauer wurde verkürzt.

Regelfrist von fünf Jahren

Die Mindestdauer des rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalts für eine Einbürgerung wurde von acht auf fünf Jahre verkürzt. Zum Zeitpunkt des Antrags brauchen Sie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder einen Aufenthaltstitel, der zu einem dauerhaften Aufenthalt führen kann, etwa die Blaue Karte.

Keine beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren mehr

Die Reform von 2024 hatte eine Einbürgerung nach drei Jahren bei besonderen Integrationsleistungen ermöglicht. Im Oktober 2025 haben Bundestag und Bundesrat diesen Weg wieder abgeschafft; für alle gilt erneut die Frist von fünf Jahren. Haben Sie mit dem beschleunigten Verfahren gerechnet, klären Sie bei der Einbürgerungsbehörde, wie ein bereits gestellter Antrag behandelt wird.

Mehrstaatigkeit ist erlaubt

Die Pflicht, die bisherige Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung aufzugeben, ist entfallen. Sie können Ihre erste Staatsangehörigkeit behalten, ohne eine Genehmigung oder besondere Härte nachweisen zu müssen.

Strenge Anforderungen an die Sicherung des Lebensunterhalts

Zugleich wurden die Anforderungen an das Einkommen verschärft: Sie müssen den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Angehörigen grundsätzlich ohne Leistungen nach dem SGB II oder XII bestreiten. Ausnahmen gibt es nur in eng begrenzten Fällen.

Was Sie prüfen sollten

  • Nachweisen, dass Sie den Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen sichern.
  • Ein Sprachzertifikat mindestens auf B1-Niveau vorbereiten.
  • Den Einbürgerungstest bestehen (mindestens 17 von 33 Fragen richtig).
  • Lückenlose Nachweise über Steuern und Rentenbeiträge für die Jahre in Deutschland zusammenstellen.

Beispielsituation

Eine Fachkraft, die fünf Jahre mit Blauer Karte und Niederlassungserlaubnis in Berlin gelebt hat, beantragt über das Onlineportal der Behörde die Einbürgerung und behält dabei die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftslandes.

Der nächste Schritt

Das neue Gesetz macht die deutsche Staatsangehörigkeit zugänglicher; im Mittelpunkt steht die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts.

Offizielle Informationen zum Thema

Checklisten und Beispiele sind organisatorische Empfehlungen. Die Anforderungen hängen vom Verfahren, von der Stadt und von Ihrer Situation ab; gleichen Sie sie vor dem Handeln mit der zuständigen Stelle ab. Rechts- und Steuerfragen besprechen Sie bitte mit einer dazu befugten Fachperson.

Dieser Artikel wurde mithilfe von KI erstellt. Das Beispiel veranschaulicht die Vorgehensweise und beschreibt keinen Kundenfall.