Das Kindergeld ist eine der wichtigsten Leistungen für Familien in Deutschland. Anspruch haben nicht nur deutsche Staatsangehörige, sondern auch viele Menschen aus dem Ausland, etwa mit Blauer Karte oder Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung.

Ein einheitlicher Betrag für jedes Kind

Der Staat zahlt für jedes Kind denselben Betrag, unabhängig von der Geburtenfolge und vom Einkommen der Eltern: 2026 sind es 259 € im Monat. Ausgezahlt wird es von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

Altersgrenzen und Verlängerung

Kindergeld gibt es für alle Kinder bis zum 18. Geburtstag. Es wird bis zum 21. Lebensjahr weitergezahlt, wenn das Kind arbeitsuchend gemeldet ist, und bis zum 25. Lebensjahr, wenn es studiert, eine Ausbildung macht oder einen Freiwilligendienst leistet.

Anspruch für Menschen aus dem Ausland

EU-Bürgerinnen und EU-Bürger haben Anspruch, wenn sie in Deutschland wohnen oder arbeiten. Menschen aus anderen Staaten haben in der Regel Anspruch mit einer Niederlassungserlaubnis oder einer Aufenthaltserlaubnis, die zur Erwerbstätigkeit berechtigt (etwa nach § 18b oder die Blaue Karte nach § 18g). Manche befristeten Titel, zum Beispiel zum Studium, begründen meist keinen Anspruch – klären Sie das mit der Familienkasse.

Der Antrag über das Onlineportal der Familienkasse

Den Antrag auf Kindergeld stellen Sie, nachdem Ihr Kind in Deutschland angemeldet ist, online auf arbeitsagentur.de, zum Beispiel mit BundID oder ELSTER-Zugang. Sie brauchen die Steuer-IDs von Elternteil und Kind und die Geburtsurkunde mit Übersetzung.

Was Sie prüfen sollten

  • Die Steuer-IDs beider Eltern und jedes Kindes bereithalten.
  • Geburtsurkunden bei Bedarf übersetzen und mit Apostille versehen lassen.
  • Den Antrag online über das offizielle Portal der Familienkasse stellen.
  • Eine deutsche Bankverbindung für die monatliche Zahlung angeben.

Beispielsituation

Eine Familie mit zwei Kindern stellt nach dem Umzug mit der Blauen Karte den Antrag bei der Familienkasse und erhält monatlich 518 € auf ihr Girokonto.

Der nächste Schritt

Kindergeld wird rückwirkend höchstens für die letzten sechs Monate gezahlt; stellen Sie den Antrag bald nach der Anmeldung Ihres Kindes.

Offizielle Informationen zum Thema

Checklisten und Beispiele sind organisatorische Empfehlungen. Die Anforderungen hängen vom Verfahren, von der Stadt und von Ihrer Situation ab; gleichen Sie sie vor dem Handeln mit der zuständigen Stelle ab. Rechts- und Steuerfragen besprechen Sie bitte mit einer dazu befugten Fachperson.

Dieser Artikel wurde mithilfe von KI erstellt. Das Beispiel veranschaulicht die Vorgehensweise und beschreibt keinen Kundenfall.